FAQ

  • Kontakt

    Fachbereich Bildung
    Abteilungsleiter Musikschule
    Bjoern Strangmann
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    Verwaltung:

    Sprechzeiten
    Montag - Mittwoch
    8.00 - 12.00 Uhr
    14.00 - 16.00 Uhr
    Donnerstag
    8.00 - 12.00 Uhr
    14.00 - 17.00 Uhr
    Freitag
    8.00 - 12.00 Uhr

    Michael Autz 293-8754
    Christina Pfahler 293-8753
    Saliha Demircelik 293-8755
     

1. Wann beginnt das nächste Semester?

Das Sommersemester beginnt am 1. Mai, das Wintersemester am 1. November des jeweiligen Jahres.

In der musikalischen Früherziehung beginnt das Sommersemester am 01. März, das Wintersemester am 01. September.

2. Welche Instrumente kann man lernen?

Wir bieten alle gängigen Instrumente der Klassik und der Popularmusik an.

3. Wo findet der Unterricht statt?

Die Musikschule befindet sich in Mannheim E 4,14. Dort finden auch die Proben der großen Ensembles statt. Ansonsten gibt es in vielen Vororten Zweigstellen der Musikschule und in den Außenstellen Brühl, Heddesheim, Ilvesheim, Edingen-Neckarhausen. Bitte informieren Sie sich in der Verwaltung, ob es in Ihrem Vorort eine Zweigstelle gibt und ob der Unterricht für das betreffende Instrument dort angeboten wird. Mittlerweile findet Unterricht auch in vielen Kooperationsschulen (z.B. IGMH) zeitlich wie räumlich eingebunden in den Schulbetrieb statt.

4. Welches Instrument ist das richtige für mein Kind?

Hierzu kann man keine allgemein gültige Aussage machen. In der Regel sollte man den Wünschen des Kindes entsprechen, vorausgesetzt natürlich, das geeignete Einstiegsalter ist erreicht und die motorischen Voraussetzungen sind erfüllt.
Darüber hinaus bietet die Musikschule im Instrumentenkarussell für Eltern und Kinder eine Orientierungsmöglichkeit. Hier werden während der Dauer eines Semesters die unterschiedlichen Instrumente vorgestellt.
Auch in der musikalischen Früherziehung und im Orffspielkreis lernen die Kinder viele Instrumente kennen.
Lassen Sie sich im Zweifelsfall von den Fachlehrern und Sachgebietsleitern beraten.

5. Kann man Instrumente ausleihen?

Dies ist abhängig vom jeweiligen Instrument. Genaue Informationen hierzu kann Ihnen der Fachlehrer, der Sachgebietsleiter oder die Verwaltung geben.
Die Kosten für das Entleihen eines Instruments und die entsprechenden Konditionen finden Sie in der Schulordnung.

6. Gibt es Ermäßigungen?

Es gibt verschiedene Stufen der Ermäßigung, diese sind  abhängig von der Anzahl der an der Musikschule angemeldeten Kinder (Geschwister) und dem Einkommen der Eltern.
Genaue Informationen hierzu finden Sie in der Schulordnung.

7. Wann kann ich kündigen?

Sie können jeweils spätestens 6 Wochen vor Semesterende den Unterricht schriftlich (per Fax, Brief oder E-Mail) kündigen.
In Ausnahmefällen, wie Umzug, Krankheit etc. besteht die Möglichkeit, auch während des laufenden Semesters den Unterrichtsvertrag zu beenden.

8. Was kostet der Unterricht?

Die Kosten sind abhängig von der Unterrichtsform, der Anzahl der Schüler und dem Unterrichtsfach. Die genauen Preise können Sie der aktuellen Liste der Unterrichtsentgelte entnehmen.

9. Kostet der Ensembleunterricht extra?

Der Ensembleunterricht (Orchester, Chöre, Bands) und sonstige Ergänzungsfächer sind für MusikschülerInnen kostenlos.
Nicht-MusikschülerInnen müssen nur für die Teilnahme am Theoriekurs und für die Teilnahme an den Kammermusikensembles bezahlen
(die Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Liste der Unterrichtsentgelte).

10. Was passiert, wenn der Unterricht ausfällt?

Fällt der Unterricht aus, werden Sie von der Verwaltung darüber benachrichtigt, sofern Sie telefonisch oder über AB zu erreichen sind.
Der Unterricht wird nicht nachgeholt, es besteht aber die Möglichkeit, die Kosten ab dem 3. Ausfall in Folge auf Antrag erstattet zu bekommen.
In den Ferien findet kein Unterricht statt. Es gilt die Ferienordnung der allgemein bildenden Schulen in BW.

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