Kostenbeitragsreduzierung im Kindergarten
Seit dem 01.09.2019 wird der Besuch eines Kindergartens in Mannheim für jedes Angebot um 105 Euro monatlich reduziert. Ab dem 01.01.2026 reduziert sich diese Zuwendung wie folgt:
Ab 01.01.2026: Auf maximal 70 €/Monat,
ab 01.09.2026: Auf maximal 35 €/Monat,
ab 01.09.2027: Kompletter Wegfall der Zuwendung auf 0 €/Monat.
Liegt der zu leistende Kostenbeitrag für die Betreuung unter der Zuwendungshöhe, erfolgt diese nur bis zur Höhe des festgesetzten Kostenbeitrags für die Betreuung.
Die Regelung gilt für alle Kindergartenangebote (Regelangebot, Verlängerte Öffnungszeiten, Ganztagesangebot) und für alle Träger. Voraussetzung ist, dass das Kind seinen Hauptwohnsitz in Mannheim hat, das dritte Lebensjahr vollendet hat und eine Tageseinrichtung im Stadtkreis Mannheim besucht.
Bei der Kostenbeitragsreduzierung im Kindergarten handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Mannheim, um so Eltern die Vereinbarkeit vom Familie und Beruf zu erleichtern. Die Höhe und auch der Wegfall der Zuwendung kann vom Gemeinderat der Stadt Mannheim jederzeit neu beschlossen werden, ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung oder auf eine bestimmte Höhe der Zuwendung besteht daher nicht.
Eltern von Kindern, die eine städtische Tageseinrichtung besuchen, müssen keinen Antrag stellen. Bei den städtischen Tageseinrichtungen wird die Kostenbeitragsreduzierung im Kindergarten automatisch berücksichtigt.
Bei den Tageseinrichtungen der freien Träger müssen die Eltern einen Antrag auf Kostenreduzierung im Kindergarten bei der jeweils besuchten Einrichtung stellen.