78. Gestaltungsbeirat am 29.01.2026
Die Sitzung des 78. Gestaltungsbeirats fand am Donnerstag, den 29.01.2026 per Webex-Konferenz statt.
Protokoll der öffentliche Beratung:
TOP 1 Kinderhaus Erlenhof, Neckarstadt-West
Der Gestaltungsbeirat bedankt sich herzlich für die ausführliche und anschauliche Präsentation des Projekts. Die Priorisierung der städtebaulichen Setzung aus wirtschaftlichen Gründen wird akzeptiert. Die städtebauliche Einordnung wurde bereits in konstruktiver Runde umfassend diskutiert und erörtert.
In Bezug auf die Gebäudestruktur empfiehlt der Gestaltungsbeirat, auf ein drittes Obergeschoss zu verzichten und stattdessen die Möglichkeit eines Untergeschosses zu prüfen. Besonders der rückwärtige, dreigeschossige Gebäudeteil erzeugt eine für den Park ungewöhnlich hohe Fassade. Technikräume und Lager könnten sinnvoll im Untergeschoss untergebracht werden. Dadurch sollte sich der „Fußabdruck“ des Gebäudes idealerweise nicht vergrößern um gleichzeitig ein zweigeschossiges Gebäude realisieren, das sich besser in die Umgebung einfügt.
Die Fassadengestaltung sollte in Gliederung und Maßstab weiterentwickelt werden, um den Charakter des Kinderhauses stärker zu betonen. Es wird empfohlen, eine Harmonisierung des Rasters zwischen Laubengang und Fassade anzustreben, sodass ein ausgewogenes und stimmiges Gesamtbild entsteht. Darüber hinaus regt der Gestaltungsbeirat an, die Ausgestaltung eines Laubengangs im Eingangsbereich zu prüfen, um die räumliche und funktionale Qualität des Eingangs weiter zu verbessern.
Der Eingangsbereich des Gebäudes sollte gezielt akzentuiert werden, damit eine eindeutige und einladende Adressbildung entsteht. Die Nutzung des Sportplatzes bietet Synergiepotenziale: Durch die Öffnung und einen direkten Zugang vom Kinderhaus zum Sportplatz kann die räumliche Enge zwischen Gebäude und Einfriedung reduziert werden.
Positiv wird gesehen, dass der Weg zum Kinderhaus bis auf wenige Ausnahmen autofrei bleibt. Bei dessen Gestaltung sind „Leitelemente“ denkbar. Sie sollten jedoch im Einklang mit der gesamten Vorfläche des Jugendhauses entwickelt werden.
Abschließend würdigt der Gestaltungsbeirat das hohe funktionale und soziale Potenzial des Projekts und empfiehlt, die Planung unter Berücksichtigung der genannten Anregungen zu überarbeiten.
Ergebnis: Für die weitere Umsetzung wünscht der Gestaltungsbeirat viel Erfolg und gutes Gelingen. Eine Wiedervorlage ist nicht erforderlich.
TOP 2 Neubau Laug GmbH, Taylor Vogelstang
Die Konzeption der Bebauung des Betriebsgeländes besteht im Wesentlichen aus einem Hauptbaukörper als Betriebshalle sowie eines turmartigen Volumens als Parkpalette.
Die Parkpalette entspricht in Lage und Höhe nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes und bedarf einer gesonderten Genehmigung. Durch die Lage am Ende des Grundstückes Richtung Park wird eine große Distanz als Fahrstrecke erzeugt. Der Gestaltungsbeirat hinterfragt die aktuelle Positionierung und bittet um Alternativen. Dieser Baukörper ist an und für sich als leichte Konstruktion in den Perspektiven aufgezeigt. Eine Überfrachtung mit Werbetafeln oder übermäßiger Beleuchtung am Parkrand ist auszuschließen. Es ist zu prüfen, ob ein Stellplatznachweis auch ohne diesen Gebäudeteil erfüllt werden kann. Des Weiteren muss der Hauptbaukörper auch ohne dieses zusätzliche Element eine gewisse Strahlkraft entwickeln.
Der Baukörper ist als einfacher Baukörper konzipiert, im Erscheinungsbild deutlich als Komposition aus Fertigteilen erkennbar. Bei der Fassadengliederung ist auffällig, dass Fensteröffnungen teilweise beliebig zur Hauptstruktur der Fassadenelemente gesetzt sind. Zudem sind mehrere Öffnungselemente im Erdgeschoss aufgezeigt, welche sich in Nuancen unterscheiden beispielsweise durch unterschiedliche Höhen.
Hier wird empfohlen zugunsten einer ruhigeren Fassadengliederung die Anzahl der Elemente zu reduzieren, um einen Rhythmus um eine klare konstruktive Gliederung zu erreichen. Im günstigsten Fall könnte damit auch die Flexibilität der Halle bezüglich der Einteilungen der Funktionsgruppen erhöht werden. Es sollte weiterhin geprüft werden, inwieweit Fensteröffnungen auch zur Belichtung der Halle (Nachhaltigkeitsaspekte Beleuchtung Tageslichtanteil) genutzt werden können oder auch Oberlichter möglich sind, für einen sparsamen Betrieb.
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt weiterhin, alternative Fassadenmaterialien zu untersuchen beispielsweise Holzelemente. Die Anordnung von Photovoltaikelementen ist noch nicht weiter dargestellt, sollte aber im Gesamterscheinungsbild der Fußgängerperspektive zurückhaltend angeordnet werden.
Der Außenanlagen können unter Nachhaltigkeitsaspekten (Versickerung, Biodiversität) optimiert werden. Die Freiraumplanung ist im aktuellen Status noch rudimentär abgebildet, kann aber einen wichtigen Beitrag zur harmonischen Setzung der Baukörper liefern. Es sollte die Kompetenz der Landschaftsarchitektur eingebunden werden. Die Lagegunst eines Fitnessraums oder Personal Aufenthaltsraumes wäre zweifelsfrei mit Blick in den Park vorteilhafter, mit entsprechenden Öffnungen zur Parkseite.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat freut sich auf eine zeitnahe Wiedervorlage.
TOP 3 Neubau Produktionshalle, Taylor Vogelstang
Der Gestaltungsbeirat befürwortet das Projekt „Neubau einer Produktionshalle TaylorVogelstang“ grundsätzlich. Für die weitere Prüfung und Bearbeitung werden folgendeEmpfehlungen ausgesprochen.
1. Städtebau / Setzung
Die städtebauliche Setzung des Baukörpers ist gut nachvollziehbar. Die Betonung des an der Ecke liegenden Eingangsbereichs erscheint schlüssig und wird unterstützt.
2. Fassade / Materialität
Die Ausbildung einer ruhigen Fassade mit klarer Gliederung wird vom Gestaltungsbeiratbefürwortet. Die Verwendung einheitlicher, sich wiederholender Fensterelemente sowie die vorgesehenen Fassadenbegrünungen werden positiv bewertet. Allerdings fällt auf, dass die Darstellung im Rendering nicht mit den vorgelegten Ansichtenübereinstimmt. Insbesondere sind die Fenster der Westfassade, die Ausbildung der Loggiasowie die in der Beschreibung erwähnte Aluminiumsandwichfassade in der Visualisierungnicht eindeutig ablesbar.
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt, im Zuge der Weiterbearbeitung besonderes Augenmerkauf das Fugenbild der Aluminiumelemente zu legen.
Die Westansicht sollte insgesamt weiter beruhigt werden. Darüber hinaus wird empfohlen, die vorgeschlagene Fassadenbegrünung auch auf die Nord- und Ostfassade auszuweiten bzw. dortweiterzuentwickeln.
Eine Erhöhung der Attika im Bereich der Eckbetonung erscheint nicht erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass eine solche Maßnahme das Fassadenbild bzw. das Fugenrasterstören könnte.
3. Freiraum / Vorplatz
Bei der Gestaltung des Vorplatzes sollte auf eine möglichst hohe Versickerungsfähigkeit der Oberflächen geachtet werden. Gegebenenfalls kann eine „grüne Fuge“ vorgesehenwerden, mit dem Ziel, versiegelte Flächen zu minimieren.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat ermutigt Bauherrschaft und Planverfassende, die Idee einesruhigen, klar gegliederten Baukörpers konsequent weiterzuverfolgen. Eine Wiedervorlage ist nicht erforderlich.