Nach § 10b Einkommensteuergesetz sind Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer abzugsfähig. Für die Begriffe gemeinnützige, mildtätige, kirchliche, religiöse und wissenschaftliche Zwecke gelten die §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung.
Bauvorhaben unterliegen bis zu ihrer Fertigstellung der Bauüberwachung. Genehmigungspflichtige Bauvorhaben finden dann ihren Abschluss in der so genannten Schlussabnahme. Die Schlussabnahme wird nach der Fertigstellung, jedoch vor der Nutzung der baulichen Anlage durchgeführt. Bei der Schlussabnahme wird überprüft, ob das Vorhaben der genehmigten Ausführung entspricht und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Durchführung eingehalten bzw. beachtet wurden.
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und abgebaut werden können. Hierzu zählen beispielhaft Zelte > 75 m², Bühnen >100 m² und Karusselle. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste zählen nicht zu den fliegenden Bauten.
Es bedarf, vor der erstmaligen Aufstellung bzw. Ingebrauchnahme der baulichen Anlage, grundsätzlich einer Ausführungsgenehmigung.
Im Rahmen baurechtlicher Verfahren, z.B. eines Baugenehmigungsverfahrens, können sich Grundstückseigentümer mittels Baulasten nach §§ 71 und 72 Landesbauordnung – LBO zu einem bestimmte Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten.
Diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen sollen Genehmigungshindernisse ausräumen.
Beispiele sind Überfahrts-, Leitungs-, Stellplatz- oder Abstandsbaulasten.
Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat beschlossen, die Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2016 zu erhöhen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt ab 2016 416 Prozentpunkte, der für die Grundsteuer B 487 Prozentpunkte.
In den Stadtbahnen und Bussen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) ist die Fahrradmitnahme montags bis freitags ab 9:00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig gestattet, sofern ausreichende Platzkapazitäten vorhanden sind. Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr ist grundsätzlich keine Fahrradmitnahme möglich.
In den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn können Fahrräder von Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen durchgehend kostenlos mitgenommen werden. Außerhalb dieser Zeiten ist für ein Fahrrad ein Kinderfahrschein zu lösen.
Das Hallenbad Seckenheim dient vornehmlich dem Schulschwimmunterricht und den Mannheimer Wassersportvereinen für die Durchführung der unterschiedlichsten Wassersportarten.
Öffentliches Schwimmen (von Anfang September bis Ende Mai):
Freitags von 11.00-15.00 Uhr
(an Feiertagen findet kein öffentliches Schwimmen statt)