Die Sitzung des 76. Gestaltungsbeirats fand am Donnerstag, den 17.07.2025 im HAIFA 2 (EG), des Technischen Rathauses statt.
Protokoll der öffentliche Beratung:
TOP 1 Neubau Mehrfamilienhaus, Neuostheim
Das Projekt wird zum zweiten Mal vorgestellt.
Zwischenzeitlich wurde für das Projekt der Bauantrag eingereicht, obwohl der Gestaltungsbeirat erst um eine Wiedervorlage gebeten hatte.
Die erfolgten Veränderungen wie die farblich ruhigere Gestaltung der Fassade werden begrüßt. Auch fand wohl eine positiv verlaufende Abstimmung mit den Fachbehörden zum Erhalt der Straßenbäume statt.
Bei der Baumasse und -höhe gibt es nur minimale Veränderungen, um den Kritikpunkt der mangelnden Einbindung zu entkräften, werden Gebäude der Umgebung als Referenz gezeigt. Allerdings weisen diese fast alle eine Dreigeschossigkeit plus Dach auf und nicht wie das Projekt eine Dreigeschossigkeit plus Staffelgeschoss, welches in seiner Ausformung wie ein viertes Geschoss wirkt und dienen daher nicht als Referenz. Das Gebäude ist mit seinen drei Geschossen plus Staffelgeschoss zur Straßenseite hin zu hoch, auch zur Gartenseite ist und wirkt das Gebäude weiterhin fünfgeschossig und passt sich wenig ein.
Dem Gestaltungsbeirat ist es, wie bereits in der letzten Besprechung formuliert, ein Anliegen, das Quartier in seiner Besonderheit zu sehen, auch wenn kein denkmalrechtlicher Schutzwert besteht. Der Gestaltungsbeirat ist nach wie vor der Auffassung, dass die Qualität und der Charakter des Ortes aus dem nicht immer ganz gleichen, aber insgesamt einheitlichen und stark durchgrünten Quartier nördlich der Dürerstraße gebildet wird.
Daher kann den Ausführungen, dass der offene Blockrand entlang der Dürerstraße hinsichtlich der Gebäudetypologie oder der Baumasse nicht dem offenen Blockrand zugeordnet wird, sondern noch eine differenzierte „Schicht“ bildet und sich dadurch eine andere, höhere und dichtere Bebauung ableiten lässt, nicht gefolgt werden.
Dabei wird nach wie begrüßt, dass auch in diesem Quartier eine innerstädtische Nachverdichtung erfolgen soll. Auch ist es durchaus vorstellbar, hier ein Gebäude mit mehr Baumasse entstehen zu lassen.
Der Gestaltungsbeirat sieht aber weiterhin einen erheblichen Verbesserungsbedarf in der gestalterischen Einbindung des Neubaus in den Kontext. Auch auf die Bitte um Prüfung, ob ein Umbau erfolgen kann, wurde nicht eingegangen.
Die Anregungen und Hinweise aus der letzten Besprechung werden daher aufrechterhalten.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bittet um eine grundlegende Überarbeitung zu einem klar strukturierten, kraftvollen Gebäude, das sich besser in die beschriebene Bebauungsstruktur einbindet, die Qualität des Ortes respektiert und weiterentwickelt. Um eine Wiedervorstellung, möglichst mit einem Modell mit korrekten Höhenangaben incl. der Nachbarbebauung, wird gebeten
TOP 2 Kinderhaus Dresdener Straße, Vogelstang
Das Projekt „Kinderhaus an der Dresdner Straße in Vogelsang“ wurde in der Sitzung des Gestaltungsbeirats zum zweiten Mal vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat begrüßt die Weiterentwicklung des Vorhabens und gibt folgende ergänzende Hinweise:
Städtebau und Setzung:
Der Umgang mit dem L-förmigen Baukörper wird positiv gesehen. Die Lage der Laubengänge und Balkone an den Gruppenbereichen sowie die Fügung der beiden Gebäudeteile zu einem Gesamtensemble sind nachvollziehbar.
Innere Organisation:
Die Überarbeitung der Erschließungszone ist gelungen. Die Verzahnung von Eingangsbereich und Flurzone stellt eine räumliche Verbesserung dar. Die Öffnungen zum Außenbereich über die Stiefelgangzonen ermöglichen eine gute Belichtung der Erschließungsbereiche. Die vorgeschlagene Verglasung der Stirnseiten zur Verbesserung der Belichtung der Flure wird begrüßt.
Eingangsbereich: Es wird empfohlen, den Eingangsbereich in der Breite der innenliegenden Treppe nach außen zu öffnen, mit dem Ziel, einen einladenderen Zugang zu schaffen. Die zwei vorgeschlagenen Abstellbereiche sollen an anderer Stelle im Haus nachgewiesen werden.
Fassaden: Es wird angeregt, einen Dachüberstand und eine Mehrschichtigkeit der Fassade zu prüfen – auch, um einen konstruktiven Holzschutz zu ermöglichen.
Konstruktion: Die Zielsetzung, ein nachhaltiges Gebäude zu entwickeln, wird begrüßt. Es wird empfohlen, weiterhin zu prüfen, ob eine Realisierung als reiner Holzbau möglich ist, um die Nachhaltigkeit des Projekts weiter zu stärken.
Ergebnis:Der Gestaltungsbeirat freut sich auf die Fortführung des Projekts.
TOP 3 Unionsgebäude Heimstiftung, Käfertal
Das vorgestellte Projekt hat mit den Änderungen deutlich an Qualität gewonnen. Die Zufahrtsituation ist zufriedenstellend gelöst vor allem in Hinblick auf Sicherheitsaspekte. Die Abweichung im Straßenraum zur Mannheimer Straße wird ebenfalls positiv konnotiert (Rücksprung zur ursprünglichen Bauflucht und Wegfall der Arkade).
Die vergrößerte Ansicht durch ein zusätzliches Geschoss zur Unionsstraße mit der ruhigen Dachlandschaft entspricht jetzt dem städtebaulichen Maßstab an dieser Stelle.
Die Reduktion der Öffnung des giebelständigen Bauteils an der Kirche wird ebenfalls positiv aufgenommen, bedarf aber noch weiterer Veränderung:
Der Gestaltungsbeirat regt an, das giebelständige Bauteil in geringem Maße von der Straße abzurücken, ähnlich der alten Bauflucht. Dadurch soll eine Differenzierung der Bauteile durch leichte Staffelung erfolgen, die Orientierung zum westlich gelegenen Platzbereich bleibt dennoch aufrechterhalten, der Einblick in den Zwischenraum mit Kirchturm wird verbessert. Des Weiteren wird angeregt, die noch vorhandene Öffnung im Erdgeschoss weiter zu schließen und beispielsweise die notwendige Rampenanlage auch im Innenbereich abzuwickeln. Der Gestaltungsbeirat verspricht sich dadurch eine angemessene Differenzierung sowie Orientierung und Sequenz der Baukörper.
Bei der Längsabwicklung des Baukörpers parallel zur Unionsstraße sollte die Dachlandschaft bezüglich technischer Aufbauten und Durchdringungen besondere planerische Aufmerksamkeit bekommen, um die Ästhetik der Dachlandschaft in ähnlich ruhiger Form wie die Fassade zu gewährleisten.
Bei der inneren Organisation wird angeregt, dass stirnseitigen Treppenhaus im Park in der Lage zu verändern, um einen Aufenthaltsraum oder Eckzimmer mit entsprechender Lagegunst (Parkblick) zu erhalten. Eine damit verbundene Gliederung der stirnseitigen Fassade durch mögliche zusätzliche Öffnungen sollte ebenfalls berücksichtigt werden.
Ergebnis: Eine Wiedervorlage ist nicht erforderlich, der Gestaltungsbeirat freut sich aber über Kenntnisgabe der weiteren Entwicklung als nachrichtlichen Infopunkt
Die Sitzung des 77. Gestaltungsbeirats fand am Donnerstag, den 23.10.2025 im Friedrich-Walter-Saal des MARCHIVUMS statt.
Protokoll der öffentliche Beratung:
TOP 1 ZIM Zentrum innovativer Mobilität RNV, Schwetzingerstadt
Der Gestaltungsbeirat begrüßt die engagierte und kontinuierliche Weiterentwicklung des Projekts ISZ der RNV. Besonders positiv hervorgehoben wird die klare, funktionale Grundriss- und Gebäudestruktur, die ein überzeugendes und gut organisiertes Gesamtkonzept erkennen lässt. Die Anlage bietet damit ein starkes Fundament für einen modernen, zukunftsfähigen Betriebsstandort.
Die architektonische Klarheit und die inhaltliche Durcharbeitung der Entwurfsstruktur werden ausdrücklich gewürdigt. Der Der Gestaltungsbeirat erkennt die Fortschritte gegenüber früheren Planungsständen an und sieht im Gesamtkonzept ein hohes Potential, die Identität und Sichtbarkeit der RNV als öffentliches Unternehmen zu stärken. Die Entscheidung zugunsten von Recyclingbeton wird gewürdigt. Auch die Fassadenverkleidung mit nicht zementgebundenen Fassadenplatten stellt aus Sicht des Gestaltungsbeirats im Sinne der Nachhaltigkeit eine gelungene Weiterentwicklung dar. Die geschichtete Gliederung der Fassade spiegelt nun schlüssig die innere Struktur des Gebäudes wider. Die Verwendung nicht zementgebundener Fassadenplatten wird begrüßt. Eventuell wäre ein weiterer Weg Materialien aus dem Zweitmarkt oder Recyclingkreislauf zu verwenden, um ein zukunftsweisendes Zeichen im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu setzen.
Der Gestaltungsbeirat begrüßt ausdrücklich die Idee einer Fassadenbegrünung als Beitrag zur ökologischen Qualität, zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Einbindung des Gebäudes in den städtebaulichen Kontext. Die Planung der Begrünung sollte fachlich begleitet werden, um eine dauerhafte, technisch und gestalterisch überzeugende Lösung sicherzustellen.
Insgesamt würdigt der Gestaltungsbeirat die qualitativ hochwertige Planung und das Engagement der Beteiligten. Das Projekt bietet in seiner überarbeiteten Form eine hervorragende Grundlage, um ein technisch wie architektonisch fortschrittliches Zentrum zu realisieren.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat wünscht für die weitere Projektbearbeitung viel Erfolg und empfiehlt das Projekt zur Umsetzung.
TOP 2 Verdichtung Johannes-Hoffart-Str. 24, Neuhermsheim
Der Gestaltungsbeirat versteht und begrüßt die Möglichkeit einer Nachverdichtung des Wohnblocks in der Johannes-Hoffart-Straße 24.
Die Planer schlagen zwei parallel zum Hauptbaukörper ausgerichtete neue Volumen vor, welche jeweils zwei förderungsfähige Wohneinheiten pro Geschoss beherbergen, angeschlossen an das bestehende Treppenhaus des Hauptbaukörpers über geschossweise angeordnete Brücken. Die Planer berücksichtigen die Aufenthaltsräume des Bestandsgebäudes insofern, dass die neuen Baukörper die bestehenden Fenster der Aufenthaltsräume nicht überlagern. Durch die Anordnung der streng linear angeordneten Baukörper entsteht jedoch kein gut definierter Außenraum. Des Weiteren ist durch die lineare Anordnung eine gewisse Enge zwischen den Baukörpern spürbar. Es stellt sich die Frage ob ein zentraler Bereich zwischen den Baukörpern eine bessere Lösung darstellt, und die Baukörper der Nachverdichtung entsprechende räumliche Definitionen dazu leisten.
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt eine Untersuchung, wie die Baukörper eventuell durch Drehung oder Versätze, Gliederung durch Vor- und Rücksprünge eine bessere Raumgliederung für den Freiraum ergeben können. Ebenso sollten die aufgezeigte Anordnung der Volumen für Mülltonnen nicht abwertend für die Gebäude sowie Eingang platziert werden. In weiteren planerischen Untersuchungen sollte auch der Eingang des Bestandsblocks im Süden mit einbezogen werden, um Programmteile des neuen Wohnens sowie des Bestandes sinnvoll räumlich anzuordnen. Die Doppelerschließung durch diesen Flur im Süden sowie der parallel daneben verlaufende Fußweg ist zugunsten der Wohnqualität und Eingangsqualität/Freiraumqualität optimierbar. Im nördlichen Bereich sollte der Außenraum mit den zusätzlichen Stellplätzen und den möglichst optimierten und flächenminimierten Feuerwehraufstellflächen verträglicher eingebunden werden, zumal die dort befindlichen Wohnungen ihren gesamten Außenraumbezug zur jetzigen großräumigen Grünfläche haben und daher der unmittelbar zugeordnete Freiraum der Nachverdichtung sehr präzise betrachtet werden muss.
Hierbei spielt die Freianlagenkonzeption eine wesentliche Rolle, sodass Feuerwehraufstellflächen und andere notwendige Versiegelung optisch verträglich und harmonisch eingefügt werden.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bittet um Berücksichtigung und Untersuchung der genannten Aspekte in einer Wiedervorlage.
TOP 3 Kinderhaus Erlenhof, Neckarstadt-West
Der Gestaltungsbeirat dankt den Projektverfassern für die umfassende Vorstellung des Projekts und würdigt ausdrücklich das Engagement, mit dem das Kinderhaus Erlenhof als sozialpädagogische Einrichtung weiterentwickelt werden soll. Vor allem die Variantenvielfalt und die Historie des Projektes zeigt die Komplexität dieses Vorhabens deutlich auf.
Die vorgestellte Variante weist eine ruhige Architektursprache auf und wird grundsätzlich als einfügend und zurückhaltend gewürdigt. Dennoch überformt der Neubau die Grundordnung des historischen Bestandsgebäudes und besetzt den vorhandenen Freiraum. Das Projekt führt mit seiner Setzung in zweiter Reihe zwangsläufig zu einer neuen Adressbildung, welche den historischen Kontext der Gesamtanlage konterkariert. Die Gebäudestellung als Resultat der Baumschonung ist nicht befriedigend, sie wirkt eher fremd. Die verursachte Positionierung dicht an der Wohnbebauung wird ebenfalls als kritisch gesehen. Die Gebäudestellung ist städtebaulich nicht erklärbar und bleibt ohne Mehrwert.
Der Erlenhof ist ein historisch markantes Ensemble mit einer ganz eigenen Identität. Das ursprünglich U-förmige, in den 1930er Jahren errichtete Hauptgebäude (im Krieg zerstört, in den 1950er Jahren vereinfacht wiederaufgebaut) ist ein architektonisch und sozial bedeutsamer Anker des Quartiers. Er formt bis heute die räumliche Orientierung und symbolische Mitte zwischen Abenteuerspielplatz, Vorplatz und Jugendhaus.
In der vorliegenden Planung wird dieser Hintergrund bislang nur in sehr eingeschränkter Form aufgegriffen. Die Erweiterung präsentiert sich formal eigenständig und neutral, bleibt aber dadurch in ihrer räumlichen und atmosphärischen Wirkung etwas orts- und geschichtslos.
Der vorgestellte Neubau im hinteren Grundstücksdrittel schwächt diese historisch wertvolle räumliche Logik. Die genannten Probleme umfassen:
• Der Neubau liegt „in zweiter Reihe“ und verliert damit an Sichtbarkeit und adressbildender Kraft. • Die bestehende, historisch ablesbare Achse des Ensembles wird nicht aufgegriffen oder gestärkt. • Es entsteht eine isolierte „Bauinsel“, die städtebaulich kaum vermittelt ist – der Neubau wird zum nachgeordneten Solitär statt zum integrativen Bestandteil des Ensembles. • Der Weg zum Neubau erfolgt über einen bisher als problematisch beschriebenen, relativ schmalen Korridor entlang der Sportanlage, was räumlich wie sozialpädagogisch nicht angemessen ist.
Ebenso sollte die Freiraumgestaltung als integraler Bestandteil der architektonischen Idee verstanden werden. Die Außenräume des Erlenhofs sind historisch als halböffentliche Gemeinschaftsflächen konzipiert, die Begegnung und Nachbarschaft fördern. In der aktuellen Planung tritt dieser Aspekt kaum in Erscheinung. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt, den Freiraum stärker als vermittelndes Element zwischen Alt und Neu, zwischen Kindertagesstätte und Quartier zu entwickeln. Hier könnte durch eine selbstbewusste Gestaltung der Erschließungsachse – etwa über Breite, Beläge, Bepflanzung – eine zusätzliche Ebene der Identifikation mit dem Ort entstehen.
Ergebnis: Insgesamt erkennt der Gestaltungsbeirat das hohe funktionale und soziale Potenzial des Projekts und begrüßt die Weiterentwicklung der Einrichtung ausdrücklich. Der Beirat empfiehlt daher, die Planung in den genannten Punkten zu überarbeiten und eine Positionierung an aktueller Stelle des Jugendzentrums zentral und mit klarer Adresse zu prüfen, um eine orts- und geschichtsbewusste architektonische Haltung zu ergänzen und bittet um erneute Vorstellung.
TOP 4 Neubau Nuga Gebäudetechnik, Taylor Vogelstang
Die Konzeption des Lagergebäudes der Firma NUGA steht in engem Zusammenhang und der gleichen Architektursprache wie das auf dem Nachbargrundstück realisierte Bürogebäude der Firma.
Die Anlehnung geht neben formalen Aspekten bis hin zu Oberflächengestaltung und Details der Fassade. Damit wird ein sehr kohärentes Bild und ein Miteinander der beiden Baukörper erreicht. Die schon im Verwaltungsbau gezeigte architektonische Qualität wird konsequent auf das neue Gebäude übertragen und führt zu einer stimmigen Gesamtkonzeption, welche deutlich an Stärke und Präsenz gewinnt. Der Gestaltungsbeirat befürwortet ausdrücklich die dargestellte Version des Lagergebäudes.
Einzig die dargestellte Außenraumkonzeption sollte zugunsten weniger Versiegelung und mehr Präsenz von Bäumen und Grün nochmals detaillierter erarbeitet werden. Wichtig wäre dabei eine Optimierung auch im hinteren Bereich des Grundstücks sowie die Betrachtung des Zwischenraumes zum Verwaltungsgebäude als ein kohärenter Außenraum. Die Möglichkeit zum Erreichen eines hochwertigen biodiversen Außenraums mit hoher Aufenthaltsqualität zwischen den Gebäuden und klarer Gesamterscheinung (Gebäude sowie Grünflächen) sollten so konsequent wie die Architektur umgesetzt werden. Zur Unterstützung sollte die Kompetenz der Landschaftsarchitektur eingebunden werden.
Ergebnis: Eine Wiedervorlage ist nicht erforderlich. Das Projekt wird vom Gestaltungsbeirat zur Umsetzung empfohlen.
An den Recyclinghöfen werden nur Abfälle aus Mannheimer Haushalten angenommen. Daher bittet der Stadtraumservice um Verständnis, dass bei Anlieferungen ein Nachweis über den Mannheimer Wohnsitz benötigt wird.