Pro Jahr hat jeder private Haushalt die Möglichkeit, Sperrmüll entweder zweimal bei einer Menge bis zu 4 m³ oder einmal bei bis zu 8 m³ kostenlos abholen zu lassen.
Ob Sie auf Ihrem Balkon eine blühende Bienenweide säen, sich in einem Verein für Naturschutz engagieren, für Sauberkeit auf öffentlichen Flächen sorgen oder in einen Gemeinschaftsgarten mitmachen – all das sind GRÜNTATEN. In der ganzen Stadt machen sich Menschen auf diese Weise bereits ihre Umgebung schön und grün, kurz: Sie erhöhen die Lebensqualität in Mannheim.
Machen Sie mit! Suchen Sie sich Ihre Lieblings-GRÜNTAT aus.
Stadtbäume sind ein hohes Gut. Um Bäume im Stadtgebiet zielgerichtet vor Fällungen oder Schädigungen zu schützen und den vorhandenen Baumbestand zu erhalten, hat die Stadt Mannheim die Baumschutzsatzung eingeführt. Die Baumschutzsatzung der Stadt Mannheim regelt, welche Bäume geschützt sind, welche Maßnahmen zulässig / welche verboten sind und in welchen Fällen eine Erlaubnis zur Durchführung einer gewünschten Maßnahme erteilt werden kann. Eine Fällung wird nur genehmigt, wenn alle möglichen Alternativen, zum Beispiel ein fachgerechter Rückschnitt, geprüft wurden. Müssen Bäume dennoch gefällt werden, wird eine Ersatzpflanzung nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung festgelegt.
Bäume stehen unter Schutz
In Mannheim sind alle Bäume über die Baumschutzsatzung geschützt. Dabei ist es egal, ob ein Baum auf privatem oder öffentlichem Grund steht. Wichtig ist nur der Stammumfang. Beträgt er mehr als 60 Zentimeter, dann gilt für diesen Baum die Baumschutzsatzung. Bei mehrstämmigen Bäumen müssen die Stämme zusammen auf einen Umfang von 60 Zentimetern kommen, wobei einer der Teilstämme mindestens 30 Zentimeter Umfang haben muss. Gemessen wird immer 100 Zentimeter über dem Erdboden.