Seit 2022 gibt es eine besondere Kooperation zwischen Mannheim und seiner Partnerstadt Toulon. #keepitclean nennt sich das Projekt, das junge Menschen aus beiden Städten ins Leben gerufen haben.
Der Migrationsbeirat entsendet Vertreter*innen als sachkundige Einwohner*innen mit Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht in den Gemeinderat und dessen Fachausschüsse. Ein Beschlussrecht besitzen sie dort jedoch nicht (einzige Ausnahme: der beratende Integrationsausschuss) – fachliche und argumentative Kompetenzen bilden somit das Potenzial, mit dem sie sich in den gemeinderätlichen Gremien einbringen können.
Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung (auch Milieuschutzsatzung) nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist es, die Wohnbevölkerung in einem förmlich festgelegten Gebiet vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die z.B. durch Luxusmodernisierungen oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen entstehen und die negative städtebauliche Auswirkungen haben.
Was muss genehmigt werden?
Seit dem tt.07.2023 bedürfen Vorhaben
· zum Rückbau (auch Teilrückbau) von Wohngebäuden,
· zur baulichen Änderung an bestehendem Wohnraum (z.B. Modernisierungen, Grundrissänderungen, Teilungen und Zusammenlegungen, Dachgeschossausbauten, Balkonanbauten) oder
· zur Nutzungsänderung von Wohnraum in nicht-wohnliche Nutzungen (z.B. Wohnen zu Gewerbe oder Büro) sowie
· zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.