Gebäudebrüter

Schutz heimischer Vögel und Fledermäuse in und an Gebäuden

Energetische Sanierungen an Dächern und Fassaden sind ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Gleichzeitig bringen diese Arbeiten aber auch Verantwortung mit sich: Immer häufiger gehen durch Bau- und Sanierungsmaßnahmen Nistplätze gebäudebrütender Vogelarten sowie Quartiere von Fledermäusen verloren.

Davon betroffen sind insbesondere Mauersegler, Haussperlinge, Rauch- und Mehlschwalben, die Spalten in Fassaden, Dachvorsprüngen oder Traufbereichen als Brutplätze nutzen. Auch Fledermäuse ziehen sich in kleinste Nischen als Tages- oder Wochenstubenquartiere zurück. Diese Arten sind besonders oder streng geschützt und kehren jedes Jahr an denselben Standort zurück. 

Besonders heikel sind Sanierungen während der Brut- und Aufzuchtzeit (März bis Juni, bei einigen Arten noch weitere Bruten im Verlauf des Sommers). Gerüste und Netze können Zugänge zu Nestern blockieren, wodurch Jungtiere unversorgt bleiben und sterben. Auch unbemerkte Eingriffe in besetzte Nischen können Tiere verletzen oder töten.

Was bedeutet das für das Handwerk und Bauherren?

  • Eine frühzeitige Abstimmung des Bauherrn mit der Naturschutzbehörde hilft, rechtliche Sicherheit zu schaffen und spätere Verzögerungen oder Konflikte zu vermeiden.
  • Vor Baubeginn prüfen, ob Nester oder Quartiere vorhanden sind.
  • Werden Brutplätze beeinträchtigt - auch wenn diese aktuell nicht besetzt sind - muss ein Antrag auf Befreiung bei der Naturschutzbehörde gestellt werden. Als Auflage sind unter anderem geeignete Ersatznistkästen oder Fledermausquartiere dieser standorttreuen Arten in unmittelbarer Nähe anzubringen.

Wir stellen engagierten Handwerksbetrieben kostenfrei nachfolgende Banner-Vorlage zur Verfügung. 

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