Beratung zum Thema Pflege
- Ihre Ansprechpartner*innen
Frau Endres Tel.: 0621/ 293-8710
Herr Bernhard Tel.: 0621/ 293-2876
Frau Zada Tel.: 0621/ 293-8711
Frau Walther-Lotz Tel.: 0621/ 293-9208
- Wann kann ich mich an den Pflegestützpunkt wenden?
Der Pflegestützpunkt Mannheim bietet neutrale, kostenfreie Information und Beratung für gesetzlich versicherte Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Fragestellungen rund um die Pflege erörtern wir gemeinsam mit den Betroffenen und weiteren Beteiligten in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Wir beraten unter anderem zu folgenden Themen:
- Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
- Welche Unterstützungs- und Versorgungsmöglichkeiten gibt es?
- Wer hilft, wenn meine Pflegeperson ausfällt oder überlastet ist?
- Welche Hilfsmittel gibt es?
- Wie kann Pflege finanziert werden?
Ziel ist es, die Pflege zu Hause zu organisieren oder zu verbessern und Pflegepersonen frühzeitig zu entlasten, um einen möglichst langen Verbleib in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen.
- Ich bin privatversichert. Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Beratung benötige?
Wenn Sie privat kranken- und pflegeversichert sind, können Sie sich an compass private pflegeberatung GmbH wenden: https://www.compass-pflegeberatung.de/
- Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse, welche bei gesetzlich Versicherten an die Krankenkasse angegliedert ist.
Die Formulare hierfür finden Sie in der Regel auf der Homepage Ihrer Pflegekasse. Sie können diese aber auch telefonisch anfordern. Nach Eingang Ihres Antrages beauftragt Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Pflegebegutachtung.
- Wie kann ich mich auf den Begutachtungstermin vorbereiten?
Es ist sinnvoll, wenn Sie sich vorab darüber Gedanken machen, was Ihnen in Ihrem Alltag Schwierigkeiten bereitet bzw. bei welchen Verrichtungen Sie Unterstützung benötigen.
Außerdem sollten Sie nahestehende Personen bzw. Personen, die Ihre Situation besonders gut kennen darum bitten, bei der Begutachtung anwesend zu sein.
Halten Sie zusätzlich Befunde, Entlassbriefe und Ihren Medikationsplan bereit.
- Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden bin?
Wenn der Pflegegrad abgelehnt oder nicht ausreichend hoch eingestuft wird, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Hierfür müssen Sie eine schriftliche Begründung einreichen.
Wenn Sie eine Einschätzung benötigen, ob ein Widerspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist, können Sie sich gerne an uns wenden.
- Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung?
Eine Übersicht der Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie im Downloadbereich am Ende dieser Seite.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren.
- Ich wurde von meiner Pflegekasse aufgefordert, einen Beratungseinsatz nachzuweisen.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und nicht die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, müssen in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet. Dieser soll die Qualität in der häuslichen Pflege sichern und die Pflegepersonen unterstützen. Der Beratungseinsatz findet in der eigenen Häuslichkeit statt. Sie können sich hierfür an einen ambulanten Pflegedienst Ihrer Wahl wenden.
Pflegedienste in Ihrer Nähe finden Sie z.B. unter:
- Ich benötige einen (Kurzzeit-)Pflegeplatz.
Leider haben wir keine Kenntnis darüber, in welchen Pflegeheimen freie Plätze zur Verfügung stehen. Bitte wenden Sie sich daher direkt an die für Sie infragekommenden Pflegeheime.
Eine Auflistung der Pflegeheime im Stadtgebiet Mannheim finden Sie in unserer Broschüre "Wohnen im Alter": https://www.mannheim.de/de/service-bieten/kinder-jugend-familie-und-senioren/seniorinnen-und-senioren/wegweiser-senioren
- Ich benötige (Pflege-)Hilfsmittel.
Um Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Pflegebett, Inkontinenzprodukte) zu erhalten benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Beantragung der benötigten Hilfsmittel.
- Informationen zu ehrenamtlich Einzelhelfenden
Seit dem 11.12.2024 können pflegebedürftige Personen in Baden-Württemberg den Entlastungsbetrag i.H.v. 131 € monatlich für die Unterstützung durch ehrenamtliche Einzelhelfende (z.B. Freund*innen oder Nachbar*innen) einsetzen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/ehrenamt-und-selbsthilfe/anerkennung-einzelhelfende
Die Abrechnungsformulare finden Sie auch im Downloadbereich.
Informationsbroschüren finden Sie auf der Seite „Wegweiser Senioren“.
Weitere Informations- und Beratungsangebote:
- EUTB: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) | www.teilhabeberatung.de
- Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V: Herausforderung Demenz - Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. - Selbsthilfe Demenz (alzheimer-bw.de)
- Informationsbroschüren des Zentrums für Qualität in der Pflege: Bestellen - Stiftung ZQP
- Pflegetelefon: BMFSFJ - Pflegetelefon
- Telefonseelsorge: TelefonSeelsorge® Deutschland | Sorgen kann man teilen. 0800/1110111 · 0800/1110222 · 116123. Ihr Anruf ist kostenfrei.
- "Einfach mal reden" bei Einsamkeit: Silbernetz
- Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf: BMFSFJ - Die Familienpflegezeit
- Entlastung für die Seele: Entlastung fuer die Seele (bagso.de)
Wichtige Downloads
- Flyer Pflegestützpunkt
- Flyer Pflegestützpunkt Leichte Sprache
- Leistungen der Pflegeversicherung 07-2025.pdf
- Informationsblatt "Entlastungsbetrag"
- Informationen im Überblick für ehrenamtliche Einzelhelferinnen und Einzelhelfer.pdf
- Informationen ehrenamtlich Einzelhelfenden.pdf
- Ehrenamtlich-Einzelhelfende_Bestaetigung-Einsatz(1).pdf
- Ehrenamtlich-Einzelhelfende_Abrechnungsformular(1).pdf