Jetzt online Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister bestellen

Wer eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis kann dies online im Internet beantragt und bezahlt werden.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.

Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen. Neben Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können auch Führungszeugnisse über das neue Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) beantragt werden.

Wie bei der Antragstellung bei den Bürgerdiensten wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Auskunft wird dann per Post zugeschickt.
Das Online-Portal zur Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister und Führungszeugnissen ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/