Kfz - Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen


Zur Terminvereinbarung
 

Das Kurzzeitkennzeichen können Sie als Privatperson oder Firma für ein verkehrssicheres, aber nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen. Sie können das Kennzeichen ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten oder direkte Fahrten zur Erlangung einer gültigen Hauptuntersuchung (und zurück) nutzen. Das Kurzzeitkennzeichen kann nur für das im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeug verwendet werden und gilt für höchstens fünf aufeinanderfolgende Kalendertage (einschließlich Tag der Zuteilung).
 

Für die Überführung von Fahrzeugen ins Ausland sind Ausfuhrkennzeichen vorgesehen. Wenn Sie das Kurzzeitkennzeichen zur Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland nutzen, erfolgt dies auf eigene Gefahr.
 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Sie benötigen das Fahrzeug für eine Probefahrt oder Überführungsfahrt und haben einen eigenen konkreten Bedarf für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens.
 

Privatpersonen müssen mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet sein.
 

Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen und selbstständigen Gewerbetreibenden muss der Hauptsitz oder die Niederlassung der Firma in Mannheim sein.
 

Wenn Sie nicht in Mannheim gemeldet sind/keine Firma in Mannheim haben, müssen Sie eine Privatperson, die in Mannheim gemeldet ist als Empfangsbevollmächtigen benennen.
 

Steht das Fahrzeug nachweislich in Mannheim, kann die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ebenfalls in Mannheim erfolgen.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass in Kopie oder Original sind zulässig; ausländische Ausweisdokumente sind nur im Original zulässig; eID-Karte ist nicht zulässig)
  • Meldebescheinigung (falls nicht in Mannheim gemeldet und im Besitz von ausländischen Ausweisdokumenten)
  • gegebenenfalls Bestätigung über einen Empfangsbevollmächtigten
  • (wenn vorhanden) Zulassungsbescheinigung Teil II, und Teil I (mind. gut lesbare Kopie)
  • (wenn vorhanden) Ausländische Fahrzeugdokumente (mind. gut lesbare Kopie)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung in ausgedruckter oder digitaler Form)
  • Im Falle, dass das Auto in Mannheim steht, Sie aber nicht hier gemeldet sind ein Nachweis über den Standort, Kaufvertrag.

Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen (TÜV Bericht) (mind. gut lesbare Kopie)
 

In Vertretungsfällen zusätzlich:

  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers (Original)
  • Schriftliche Vollmacht mit Daten des Kfz-Halters und der bevollmächtigten Person, sowie Einverständniserklärung zur Mitteilung von Gebühren- und Steuerrückständen

Bei Zulassungen auf juristische Personen, Firmen, Vereinigungen zusätzlich:

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Vereinsregisterauszug oder anderer Nachweis

Bei Zulassungen auf Minderjährige zusätzlich:

  • Einwilligung beider Elternteile
  • gegebenenfalls Nachweis einer Schwerbehinderung des Minderjährigen oder eine für diese Fahrzeugklasse begonnene Fahrschulausbildung

Welche Gebühren werden fällig?

Dienstleistung Gebühr
Kurzzeitkennzeichen 12,80 Euro

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Kurzzeitkennzeichen können Sie ausschließlich in den Bürgerservice-Standorten Innenstadt, Waldhof und Lindenhof beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.
 

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
 

Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservices.
 

Eine Beantragung per E-Mail oder Post ist nicht möglich.

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