Kfz - Ersatz/Änderung der Fahrzeugpapiere


Zur Terminvereinbarung


Wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name geändert hat, müssen Sie Ihre Fahrzeugpapiere bei den Bürgerservices anpassen lassen. Sollten Sie Ihre Fahrzeugpapiere verloren haben, müssen Sie sich in den Bürgerservices ein Ersatz ausstellen lassen.

 

Wenn Sie von außerhalb Mannheims zugezogen sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug zunächst in Mannheim zulassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Zulassung Gebrauchtfahrzeuge. Eine Adressänderung in den Fahrzeugpapieren ist hier nicht ausreichend.

 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Privatpersonen müssen mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet sein.
 

Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen und selbstständigen Gewerbetreibenden muss der Hauptsitz oder die Niederlassung der Firma in Mannheim sein.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass, ausländische Ausweisdokumente in Kopie oder Original sind zulässig; eID-Karte ist nicht zulässig)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) nur bei Namensänderung
  • Im Fall von Diebstahl zusätzlich: Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Im Fall von Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II: persönliche Abgabe der Versicherung an Eides statt beim Bürgerservice

Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen (TÜV Bericht) (mind. gut lesbare Kopie)
 

In Vertretungsfällen zusätzlich:

  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers (Original)
  • Schriftliche Vollmacht mit Daten des Kfz-Halters und der bevollmächtigten Person, sowie Einverständniserklärung zur Mitteilung von Gebühren- und Steuerrückständen

Bei Zulassungen auf juristische Personen, Firmen, Vereinigungen zusätzlich:

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Vereinsregisterauszug
Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Ersatz/Änderung Zulassungsbescheinigung Teil I 11,70 Euro
Ersatz/Änderung Zulassungsbescheinigung Teil II  3,80 Euro
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Den Ersatz oder die Änderung der Fahrzeugpapiere können Sie ausschließlich durch eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice erledigen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.

 

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.

 

Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservices.

 

Eine Beantragung über das Bürgerportal, per E-Mail oder Post ist nicht möglich.

Was könnte Sie sonst noch interessieren?

 

Bewerten Sie unsere Homepage!

Wichtige Downloads