Schäden im öffentlichen Raum (Wege, Plätze, Straßen, Brücken, etc.)

Schäden im öffentlichen Raum

Dabei handelt es sich zum Einen um Schäden die von Dritten im öffentlichen Raum an den städtischen Verkehrsanlagen, sonstigen öffentlichen Flächen und deren Zubehör im Eigentum der Stadt verursacht werden sowie zum Anderen um Schäden bei Dritten die durch den Zustand der städtischen Verkehrsanlagen und deren Zubehör und sonstigen Anlagen der Stadt bzw. bei der Durchführung von städtischen Arbeiten im öffentlichen Raum verursacht werden.

Öffentlicher Raum

Der Öffentliche Raum beinhaltet alle städtischen Verkehrsflächen die nach Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG BW) zur öffentlichen Nutzung gewidmet sind sowie auch städtische Flächen, die Teile von Verkehrsanlagen sind oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit allgemein oder speziell in Verbindung mit ortsrechtlichen Regelungen zur Verfügung stehen.
Die öffentlichen Verkehrsflächen stehen im Rahmen der Widmung nach dem Straßengesetz und in Verbindung mit Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes der Allgemeinheit als Gemeingebrauch zur Verfügung.