Eltern, die ihre Kinder in einer Krippe, einem Kindergarten, einem Hort oder für Kindertagespflege anmelden möchten, füllen ein Formular zur Vormerkung aus. Eltern füllen den Vormerkbogen auch dann aus, wenn sie ihr Kind in der Einrichtung eines Freien Trägers (z.B. Evangelische Kirche, Katholische Kirche, private Kindertageseinrichtung) anmelden wollen.
Mit einem Klick auf die Links erhalten Sie die aktuelle Seminarbeschreibung.
Sobald die Mindestteilnehmendenzahl erreicht ist und das Seminar stattfinden kann, können Sie sich bis zwei Werktage vor dem Seminartermin noch anmelden. Bitte beachten Sie daher auch unsere Hinweise zur Anmeldefrist!
Wer eine Gaststätte führen will, muss hierfür ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung ist sechs Wochen vor Betriebsaufnahme bei der Gaststättenbehörde einzureichen. Die Betriebsart und eine etwaige Außenbewirtschaftung sind anzugeben.
Nach dem Versammlungsgesetz sind Versammlungen, die unter freiem Himmel stattfinden, lediglich anmeldepflichtig. Sie bedürfen keiner besonderen Erlaubnis, weil sie unter dem Schutz des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung stehen.