Afrikanische Schweinepest: Regeln für Landwirte vereinfacht
Die konsequenten Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) haben in den vergangenen Monaten Wirkung gezeigt: Das Seuchengeschehen im Mannheimer Stadtgebiet hat sich deutlich beruhigt. Damit die Situation trotz immer wieder festgestellten positiven Fällen im benachbarten Hessen weiterhin stabil bleibt, hat die Stadt Mannheim nach enger Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg heute die bisher geltende Allgemeinverfügung zur Landwirtschaft in der Sperrzone II der Lageentwicklung angepasst. Die neue Allgemeinverfügung ermöglicht eine einfachere Ernte für Landwirte, die nun zum Beispiel nicht mehr jedes Feld mit einer Drohne abfliegen müssen.
Die allgemeinen Regelungen im Stadtgebiet Mannheim zur Eindämmung der Ausbreitung der ASP gelten im Übrigen unverändert weiter. Die aktuellen Allgemeinverfügungen können jederzeit unter www.mannheim.de/oeb eingesehen werden. Die Stadt Mannheim appelliert weiterhin an alle, die Regelungen zu beachten.
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