Begabtenförderung

Anforderungen Begabtenförderung

  • Ihr seid ab dem 10. Geburtstag zugelassen bis zum 17. Geburtstag auf Empfehlung eurer Lehrer*in. Stichtag für die Altersgrenze ist der 1. Mai.
  • Ein Wechsel durch eine Aufnahmeprüfung in die SVA ist ab dem 14. Geburtstag möglich.
  • Solltet ihr aufgenommen werden, habt ihr Anspruch auf einen Hauptfachunterricht, schulwöchentlich mindestens 60 Minuten bis max. 75 Minuten (ab dem 16. Geburtstag begrenz auf 60 Minuten), davon 45 Minuten Eigenanteil (Anmeldung laut gültiger Entgeltordnung an der Musikschule Mannheim).
  • Um in diese besondere Förderung aufgenommen zu werden, müsst ihr folgende Bedingungen erfüllen:
    • Preise bei Wettbewerben (ab dem Niveau des Landeswettbewerbs Jugend Musiziert oder vergleichbaren Wettbewerben) oder mindestens 23 Punkte beim Regionalwettbewerb Jugend Musiziert in der Altersgruppe 1b.
    • Sichtbares Engagement für die Musikschule
    • Besuch unserer Theoriekurse nach Abstimmung mit den Fachlehrer*innen.
    • Teilnahme an einem der Orchester, Chöre oder Ensembles und
    • Empfehlung durch die Hauptfachlehrkraft
    • Über die Auswahl entscheidet ein schulinternes Gremium. Die Plätze sind begrenzt.
    • Die Gewährung der Förderung erfolgt auf Antrag (jeweils spätestens sechs Wochen vor Beginn des Sommersemesters – 1. Mai). Die Teilnahme ist grundsätzlich für ein Jahr befristet und kann bei entsprechendem Leistungsnachweis bis zum Erreichen der Altersgrenze (17. Geburtstag) fortgesetzt werden.

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