Sicherheit & Ordnung -

Waldbrandgefahr: Stadt erinnert an Grillverbot

Aufgrund der derzeitigen Trockenheit und mit Blick auf das bevorstehende lange Wochenende weist die Stadt Mannheim auf das Thema „Grillverbot“ hin. Laut Polizeiverordnung herrscht im öffentlichen Raum ein generelles Grillverbot, sobald der Waldbrandgefahrenindex Stufe 4 oder höher erreicht hat – das ist aktuell der Fall.

Die Grillverbots-Regelung gilt für die Grillplätze und Feuerstellen in den Mannheimer Wäldern sowie für die Badeseen und am Neckar. Entsprechend der jeweiligen Wetterlage kann die Waldbrand-Gefahrenstufe von Tag zu Tag variieren. Welche Gefahrenstufe herrscht, ist stets aktuell auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes einsehbar:
https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html

Der städtische Ordnungsdienst wird, sofern ein Grillverbot besteht, entsprechend kontrollieren. Wer gegen das Verbot verstößt, muss ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro zahlen.

Das Rauchen im Wald ist laut Landeswaldgesetz von März bis Oktober generell untersagt, unabhängig von der aktuellen Risikolage.
Im Notfall müssen Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge schnell in den Wald kommen. Daher ist es wichtig, Schranken und Wege freizuhalten.  
Autos sollten keinesfalls abseits von befestigten Plätzen (Asphalt oder Schotter) abgestellt werden, da sich trockenes Laub oder Gras durch heiße Autoteile entzünden kann.
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung erinnert an das grundsätzliche Parkverbot in Grünanlagen, wie beispielsweise Parks und Grünstreifen am Fahrbahnrand.

Jeder Verstoß stellt eine potentielle Gefahrenquelle für einen Brand dar, weshalb eingehend appelliert wird, sich an die geltenden Regeln zu halten.

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