Sicherheit & Ordnung -

Waffen- und Messerverbotszone wird verlängert

Die seit Dezember 2023 in Teilbereichen der Mannheimer Innenstadt geltende Waffen- und Messerverbotszone (WMVZ) hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt. Daher soll sie nach Beratungen mit dem Polizeipräsidium Mannheim nun nochmals um weitere zwei Jahre verlängert werden. Zudem wird sie auch inhaltlich etwas angepasst.

„Mit der Waffen- und Messerverbotszone wollen wir auch in Zukunft potenzielle Täter abschrecken und Straftaten verhindern. Die Örtlichkeiten und Zeiten des Verbots bleiben unverändert bestehen. Was sich ändert, ist, dass ab Juni grundsätzlich alle Messer verboten sind, unabhängig von deren Klingenlänge“, berichtet Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Dr. Volker Proffen. „Diese Anpassung wurde durch eine Änderung des Waffengesetzes ermöglicht. Das gibt uns nun die Möglichkeit, noch wirkungsvoller zu handeln, denn ‚Alle Messer sind verboten‘ ist eine absolut klare und unmissverständliche Botschaft. So können wir die Präventionswirkung in diesem Bereich weiter erhöhen.“

Kontrollergebnisse seit Einführung der Waffen- und Messerverbotszone

Im ersten Jahr nach der Einführung der WMVZ (Dezember 2023 bis November 2024) wurden acht Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Zwischen dem 1. Dezember 2024 und dem 28. Februar 2026 waren es 15. Zur Einleitung der Verfahren führten unter anderem 19 Messer mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter und vier Schreckschusswaffen, die bei Kontrollen festgestellt wurden.
Im Zusammenhang mit Strafverfahren wurden in der Verbotszone unter anderem 32 Schreckschusswaffen und 27 Messer mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern sichergestellt.

„Diese Ergebnisse bewerten wird positiv: Die Kontrollen greifen, Verstöße werden erkannt und konsequent verfolgt, Waffen werden eingezogen und können niemanden mehr gefährden. Gleichzeitig machen diese Zahlen aber auch deutlich, dass hier konkreter Handlungsbedarf besteht und dass ein offizielles Verbot weiterhin notwendig ist“, resümiert Proffen.

Wer trotz des Verbots eine Waffe oder ein Messer griffbereit mit sich trägt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen. Gefundene Waffen und Messer können beschlagnahmt werden.

Die aktuell gültige Waffen- und Messerverbotszone hat eine Geltungsdauer bis zum 31. Mai 2026. Die angepasste Verordnung gilt zwei Jahre und läuft vorerst bis zum 31. Mai 2028.

Das gilt ab dem 1. Juni:

Künftig sind grundsätzlich alle Messer von dem Verbot erfasst. Diese Anpassung ist notwendig, weil auch beim Einsatz von Messern mit klappbarer Klinge sowie mit feststehender oder feststellbarer Klinge bis zu vier Zentimetern eine Gefahr ausgeht.
Ausnahmen bestehen dann, wenn ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 42 Absatz 5 Satz 3 Waffengesetz vorliegt, eine Waffe oder ein Messer zu führen.

Die Waffen- und Messerverbotszone bleibt räumlich unverändert und gilt weiterhin in der gesamten Innenstadt, im Jungbusch, auf der Kurpfalzbrücke und in Teilbereichen der Neckarstadt. Die Übersichtskarte ist unter www.mannheim.de/waffenverbotszone zu finden.
Die Waffen- und Messerverbotszone bleibt auch zeitlich unverändert und gilt weiterhin freitags von 18 Uhr bis sonntags 6 Uhr sowie an Tagen vor Feiertagen von 18 Uhr bis 6 Uhr des Feiertagsmorgens.

Über diese Regeln hinaus gelten die allgemeinen Regelungen des Waffengesetzes uneingeschränkt weiter.

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