Verkehrssicherheit durch Rücksichtnahme
Der ADFC Mannheim führt auch in diesem Jahr die Kooperation mit der Stadt Mannheim fort: Zu Beginn der Fahrradsaison wurden am 10.04. die ersten Fahrradstraßen-Plakate für 2026 aufgehängt.
Nach den guten Erfahrungen und positiven Rückmeldungen der letzten beiden Jahre wird die Aktion weiterhin in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Mannheim nach und nach in den Fahrradstraßen der Stadt wiederholt.
Die aufmerksamkeitsstarken Plakate weisen auf die Sicherheit und Rücksichtnahme in Fahrradstraßen in der Innenstadt hin und sollen gezielt das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden positiv beeinflussen. Die Aktion ist eine gemeinsame Initiative des ADFC Mannheim und der städtischen Verkehrsplanung. Koordiniert wird das Projekt in enger Zusammenarbeit zwischen ADFC und der ehrenamtlichen Fahrradbeauftragten der Stadt, Gabriele Fröhlich.
Die Plakate wurden zum Saisonauftakt in der Rollbühlstraße, der Birkenauer- und der Bensheimer Straße sowie im Alten Postweg gehängt.
Der für Verkehrsplanung und Radkultur zuständige Bürgermeister Ralf Eisenhauer sagt: „Die Plakate sind ein einfaches und wirksames Mittel, um auf niederschwellige Weise zur gegenseitigen Rücksichtnahme zu animieren. Denn das ist der beste Weg, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Ich freue mich, dass wir auch in diesem Jahr die Kooperation mit dem ADFC Mannheim fortsetzen können.“
Die Rückmeldungen sind lt. der Stadtplanung und dem Vorsitzenden des Mannheimer ADFC, Robert Hofmann, durchweg positiv.
Hintergrund
Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene Straße. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße nur dann benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Radfahrende haben aber Vorrang und dürfen immer nebeneinander fahren. Autos müssen dann hinter den Radfahrenden bleiben, wenn zum Überholen nicht genug Platz (1,5 Meter Seitenabstand) vorhanden ist. Der Kfz-Verkehr muss sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30, wenn nötig, müssen Autofahrer die Geschwindigkeit weiter verringern. Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden. In der Regel gilt rechts vor links, wenn nicht anders angeordnet.