Stallpflicht für Geflügel in Mannheim endet
Die seit 14. November 2025 gültige Aufstallpflicht zum Schutz der Geflügelbestände vor der Vogelgrippe endet in Mannheim am 12. Februar. Eine Verlängerung ist in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) nicht notwendig. Es konnte bei keinen weiteren tot aufgefundenen Wildvögeln im Stadtkreis Mannheim das Geflügelpestvirus nachgewiesen werden.
Vogelhalter sollten jedoch unbedingt weiterhin Sorgfalt walten lassen und ihr Geflügel durch Biosicherheitsvorkehrungen vor einer Einschleppung der Geflügelpest in ihren Bestand schützen.
Weitere Informationen zur Geflügelpest, einschließlich Checklisten zur Überprüfung der Biosicherheit und zur aktuellen Geflügelpestlage in Deutschland, gibt es auf der Homepags des Friedrich-Loeffler-Instituts und der Homepage des MLR.