Soziales - 18.04.2023

Neues Sozialticket ab Sommer

Seit 1. Juli 2012 gibt es ein Sozialticket zur Nutzung des ÖPNV in Mannheim für berechtige Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII oder AsylbLG beziehen. Nachdem das Sozialticket elf Jahre lang in unveränderter Form erhältlich war, sollen ab 1. Juli 2023 erstmals Neuerungen in Kraft treten – so die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses in seiner heutigen Sitzung. Abschließend entscheidet der Gemeinderat am 25. April.
 
Zukünftig soll es für berechtige Personen die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Angeboten geben:
 
Nutzung des Deutschlandtickets zu vergünstigten Konditionen
 

Wesentlicher Hintergrund der Neukonzeption des Sozialtickets ist die Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai. Für Sozialticketberechtigte soll das Deutschlandticket zukünftig zu einem Ausgabepreis von 30,50 erhältlich sein. Dies bedeutet eine städtische Bezuschussung in Höhe von 18,50 Euro pro Deutschlandticket, das regulär für 49 Euro erhältlich ist.
 
Der für den ÖPNV zuständige Erste Bürgermeister Christian Specht und Sozialbürgermeister Michael Grötsch führen dazu aus: „Mit dem Ziel, Menschen im Leistungsbezug mehr Mobilität in unserer Stadt zu ermöglichen, haben wir 2012 das Sozialticket eingeführt. Indem wir das neue Deutschlandticket bezuschussen, wollen wir jetzt das Angebot für Menschen im Leistungsbezug räumlich ausweiten. Berechtigte Personen können so das Deutschlandticket zu vergünstigten Konditionen erwerben. Diese liegen unterhalb des Regelsatzanteils für Mobilität.“
 
Nutzung der modifizierten „Fünf-Fahrten-Tickets“
 

Wie bisher auch ist für Berechtigte, die kein vergünstigtes Deutschlandticket erwerben möchten, weiterhin die Nutzung subventionierter „Fünf-Fahrten-Tickets“ in der Großwabe Mannheim/Ludwigshafen möglich. Da seit Einführung des Sozialtickets 2012 zum einen für das reguläre „Fünf-Fahrten-Ticket“ Preisanpassungen in Höhe von rund 31 Prozent erfolgten (1.1.2012 bis 1.1.2023 von 10,30 auf 13,50 Euro) und sich zum anderen die Anteile für „fremde Verkehrsdienstleistungen“ im Regelbedarf nach dem SGB II / SGB XII mit über 85 Prozent sehr deutlich erhöht haben (bspw. für Alleinlebende von 21,55 Euro auf 40,58 Euro pro Monat), werden die Konditionen für das Sozialticket angepasst: Künftig können drei anstelle von vier „Fünf-Fahrten-Tickets" monatlich erworben werben. Der Eigenanteil liegt bei sechs Euro gegenüber bislang fünf Euro für jeweils fünf Fahrten. Das entspricht einer Erhöhung des Eigenanteils um 20 Prozent.
 
Beide Maßnahmen dienen dazu, einen Teil des vorhandenen Budgets für die Finanzierung des subventionierten Deutschlandtickets mit deutlich erweiterten Gültigkeitsgebiet zu Verfügung zu haben.
 
Die Berechtigung für das Sozialticket wird mittels Sozialpass nachgewiesen, der über das Jobcenter, den Fachbereich Arbeit und Soziales und die Bürgerdienste an die berechtigten Personengruppen ausgegeben wird. Die Sozialtickets können entweder in der rnv-Mobilitätszentrale am Paradeplatz erworben werden oder im Falle der „Fünf-Fahrten-Tickets“ auch nach einmaliger Registrierung per QR-Code an vielen Fahrscheinautomaten der rnv.

 

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