Bauen & Wohnen -

Neue Bodenrichtwerte ab 2025

Für die Ermittlung von Grundstückswerten in Mannheim hat der Gutachterausschuss in seiner Sitzung am 12.06.2025 die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und ermittelt. In Mannheim bleiben die Bodenrichtwerte über alle Teilmärkte hinweg konstant auf dem bestehenden Niveau. Lediglich in den Geschäftslagen der Innenstadt sinken die Bodenrichtwerte auf das Niveau vom Stichtag 31.12.2016.

„Die Bodenrichtwerte geben das allgemeine Bodenwertniveau wieder und bilden eine wichtige Grundlage zur Schaffung von Transparenz am Grundstücksmarkt. Das Bauen ist auch in Mannheim geprägt von globalen Entwicklungen mit gestiegenen Bauzinsen und Baustoffpreisen. Als Stadt selbst und mit Hilfe unserer städtischen Wohnungsbaugesellschaft sind wir aktiv auf dem Markt und haben es in den vergangenen Jahren geschafft, den Trend von immer weiter sinkenden geförderten Wohnungen umzukehren und so bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwächere Haushalte zu sichern“, resümiert der für Wohnen und Stadtentwicklung zuständige Bürgermeister Ralf Eisenhauer.

Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 können ab sofort über das Geoportal der Stadt Mannheim unter www.geoportal-mannheim.de eingesehen werden. Die Nutzungsbedingungen für die Bodenrichtwerte und weitere Erläuterungen sind dort als PDF-Datei hinterlegt. Der Gutachterausschuss empfiehlt, die Erläuterungen vor Benutzung der Bodenrichtwertkarte durchzulesen, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen zu vermeiden. Die Bodenrichtwerte können auch über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) unter www.gutachterausschuesse-bw.de eingesehen werden.

Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte ohne Angabe der zugehörigen Grundstücks(-teil)-fläche können gebührenpflichtig unter Angabe der Anschrift (ggf. abweichende Rechnungsanschrift), des Grundstücks (Flurstücknummer und/oder Lagebezeichnung) sowie des Bodenrichtwertstichtags bei der Stadt Mannheim – Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim oder per E-Mail an gutachterausschuss@mannheim.de beantragt werden.

Durchschnittlicher Lagewert
Der Bodenrichtwert gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Infos rund ums Wohnen gibt es unter www.mannheim.de/wohnen.

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