Mannheim verlängert Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum
Der Mannheimer Gemeinderat hat beschlossen, die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum um weitere fünf Jahre zu verlängern. Damit kann die Stadt Mannheim weiterhin gegen die nicht genehmigte Nutzung von Wohnungen als Ferienunterkünfte oder Gewerberäume, gegen längerfristigen Leerstand sowie gegen den Abbruch von Wohnraum vorgehen.
Baubürgermeister Ralf Eisenhauer erklärt: "Mit der Verlängerung des Zweckentfremdungsverbots erhält Mannheim ein bewährtes Instrument zum Schutz des vorhandenen Wohnungsbestandes. Ziel bleibt es, vermeidbare Wohnraumverluste zu verhindern und zweckentfremdete Wohnungen wieder einer regulären Wohnnutzung zuzuführen."
Die seit Oktober 2021 geltende Zweckentfremdungsverbotssatzung ist Teil der städtischen wohnungspolitischen Strategie für bezahlbaren Wohnraum in Mannheim und verfolgt das Ziel, bestehenden Wohnraum zu schützen bzw. diesen wieder seiner bestimmungsgemäßen Nutzung zuzuführen.
Hintergrund:
Die geänderte Satzung gilt seit 14. Oktober 2026 bis zum 13. Oktober 2031.
Entsprechend des Zweckentfremdungsgesetzes BW ist die Voraussetzung für eine Verlängerung der Satzung eine bestehende Wohnraummangellage. Ein im Auftrag der Stadt erstelltes Gutachten des GEWOS Instituts für Stadt-, Regional- und Wohnforschung kommt zu dem Ergebnis, dass der Mannheimer Wohnungsmarkt weiterhin von Wohnraummangel geprägt ist.
Aufgrund der erwarteten Bevölkerungsentwicklung und zukünftigen Wohnbauprognosen ist weiterhin von einer hohen Nachfrage nach Wohnraum auszugehen. Unter Berücksichtigung eines vorausschauenden Umgangs mit den verfügbaren Flächen und aufgrund der stark gestiegenen Baupreise kann dem Bedarf alleine durch den Neubau von Wohnungen nicht Rechnung getragen werden.
Die Satzung erlaubt es der Stadt, Verdachtsfälle zu prüfen, Genehmigungs- und Registrierungsverfahren durchzuführen sowie bei Bedarf ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
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