Umwelt & Verkehr -

Geordnete Mobilität auf kurzen Distanzen

Die Stadt Mannheim geht einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltiger und geordneter urbaner Mobilität und hat im Umfeld des Hauptbahnhofs und des Wasserturms insgesamt sieben neue, klar definierte Abstellflächen für Elektrokleinstfahrzeuge eingerichtet. Damit sollen sichergestellt werden, dass E-Tretroller in der Innenstadt ordnungsgemäß und ohne unnötige Störungen für andere Verkehrsteilnehmer abgestellt werden. Bereits im Dezember 2023 wurden drei VRN-Mobilstationen in den Mannheimer Quadraten (A1, E4 und N2) eingerichtet, die sich als Pilot für die E-Tretroller bewährt haben. Diese bündeln Angebote wie Bike-Sharing, Lastenräder, E-Tretroller und Car-Sharing und integrieren sie mit dem öffentlichen Nahverkehr. Die neuen Abstellflächen knüpfen an diese Erfahrungen an und sind Teil der Sharing-Leitlinie, die der Gemeinderat im Mai 2024 beschlossen hatte.

„Eine zukunftsfähige Mobilität verknüpft die unterschiedlichen Verkehrsmittel so miteinander, dass sie flexibel und nach dem individuellen Bedarf genutzt werden können – das ist eine wichtige Grundannahme unseres Masterplans Mobilität“ erklärt Oberbürgermeister Christian Specht. „Mit den Abstellflächen ordnen wir das Angebot an E-Tretrollern in der City neu, verhindern das ungeordnete und behindernde Abstellen der Roller und sorgen dafür, dass an festgelegten Orten nahezu immer ein Fahrzeug verfügbar ist. So verbessern wir das Mobilitätsangebot und erhöhen die Aufenthaltsqualität für alle Besucherinnen und Besucher der City.“

Innerhalb eines Radius von rund 200 Metern um die Abstellflächen dürfen E-Tretroller künftig nur noch dort abgestellt oder ausgeliehen werden. Das wird auch über die Apps der Anbieter sichergestellt.

Der für Verkehrsplanung und Stadtentwicklung zuständige Bürgermeister Ralf Eisenhauer ergänzt: „Mit den zusätzlichen Mobilstationen werden das sogenannte ‚Free-Floating‘ – also das ungeordnete Abstellen von E-Tretrollern im öffentlichen Raum – in diesen zentralen Bereichen deutlich reduziert und klare Regeln für ein geordnetes, sicheres und nachhaltiges Miteinander im Straßenverkehr geschaffen.“

An folgenden sieben Standorten sind die neuen Abstellzonen zu finden:
•    Willy-Brandt-Platz 17 (Haupteingang Hauptbahnhof)
•    Willy-Brandt-Platz 3 (Stadtbahnsteig D)
•    Willy-Brandt-Platz 5 (Tourist Information)
•    Schlossgartenstraße 1 (Intercity Hotel)
•    Lindenhofplatz
•    Tattersallstraße 43 (Kunsthalle/Parkhotel)
•    O7 (Plankenkopf/Wasserturm)

Die Flächen werden durch Bodenmarkierungen sowie mit dem Verkehrszeichen 314 „Parken“ in Kombination mit dem Zusatzzeichen 1010-68 „Elektrokleinstfahrzeuge“ kenntlich gemacht. Nutzerinnen und Nutzer müssen ihre Fahrten mit Miet-E-Tretrollern künftig an diesen Punkten beginnen oder beenden – das freie Abstellen im Umfeld ist dann nicht mehr gestattet.

Die Kosten für die Einrichtung der sieben neuen Standorte belaufen sich auf rund 7.000 Euro. Die Planung erfolgte durch den Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung in Zusammenarbeit mit Dezernat I, die Umsetzung übernimmt der Eigenbetrieb Stadtraumservice. 

Alle vorhandenen Mobilstationen für Elektrokleinstfahrzeuge sind im Geoportal der Stadt Mannheim unter www.geoportal-mannheim.de im Stadtplan unter der Rubrik „Verkehr, Mobilität, Parken“ und „EKF-Parkverbotszonen“ gelistet.

Die Stadt Mannheim plant, das Netz an Abstellflächen im Bereich der Innenstadt nach und nach weiter auszubauen.

 

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