Sicherheit & Ordnung -

Erfolgreiche Aktion in der Fußgängerzone

Der städtische Ordnungsdienst hat die vergangenen Wochen genutzt, um – mit Blick auf die bevorstehenden Sommermonate – in der Mannheimer Fußgängerzone für ein besseres und rücksichtsvolleres Miteinander zu werben. Bei den Schwerpunktkontrollen lag der Fokus vor allem auf dem Befahren der Planken und Breiten Straße - mit Fahrrädern, E-Scootern und Lieferfahrzeugen. Die angehaltenen Verkehrsteilnehmer zeigten grundsätzlich Verständnis für die Kontrollen, wenngleich sie häufig betonten, nicht genug über die geltenden Regeln aufgeklärt zu sein.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes haben in der vierwöchigen Aktion knapp 200 Rad- und E-Scooter-Fahrer angehalten. Diese Zahl verdeutlicht, dass solche Aktionen wichtig und notwendig sind, um ins Gespräch zu kommen, für bestehende Probleme zu sensibilisieren und eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Die überwiegende Mehrheit der angesprochenen Personen konnte nachvollziehen, dass sie mit ihrem Verhalten andere gefährden. Genau darum geht es uns: Ein Bewusstsein für geltende Regeln und deren Nutzen für die Allgemeinheit zu schaffen“, resümiert Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Dr. Volker Proffen.

Insgesamt wurden 172 Fahrradfahrer und 22 E-Scooter-Fahrer angehalten, die außerhalb der erlaubten Zeiten durch die Fußgängerzone gefahren sind. Der häufigste Grund für das illegale Befahren der Fußgängerzone: Obwohl die Regelungen an den Zufahrten ausgeschildert sind, scheinen diese nicht bekannt zu sein. So haben sich fast alle, die im Zuge der Kontrollen schriftlich oder mündlich verwarnt wurden, dazu geäußert, dass sie dachten, das Befahren sei im Bereich der Gleise erlaubt, da dort auch die Straßenbahn und der Lieferverkehr fährt. Im Zusammenhang mit letzterem konnte der Ordnungsdienst kaum Probleme feststellen: Fast alle Fahrzeuge, die während der Kontrollaktion außerhalb der offiziellen Lieferzeiten auf den Planken oder der Breiten Straße unterwegs waren, hatten hierfür eine Ausnahmegenehmigung, wie zum Beispiel Autos für eilige Medikamententransporte.

Diese Regeln gelten in der Mannheimer Fußgängerzone:

  • Radfahren ist zwischen 20 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erlaubt.
  • Das Befahren der Fußgängerzone mit E-Scootern ist zu jeder Tageszeit grundsätzlich untersagt.
  • Lieferfahrzeuge dürfen die Planken nur zwischen 0 und 11 Uhr befahren
  • Lieferfahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit anpassen
  • Ladezonen in den anliegenden Seitenstraßen sind dem Lieferverkehr vorbehalten und müssen freigehalten werden

Zur Querung der Planken zugelassene Seitenstraßen nutzen

Wer mit dem Rad oder E-Scooter in die Innenstadt fahren möchte, kann dies in der parallel zu den Planken verlaufenden Kunststraße oder Fressgasse. Hier ist der Fahrrad- und E-Scooter-Verkehr ganztägig zulässig. Dass es Bereiche gibt, in denen die Planken ganz legal mit dem Fahrrad überquert werden dürfen, ohne einen Umweg nehmen zu müssen, ist vielen Verkehrsteilnehmern unklar. Hier bekam der Ordnungsdienst immer wieder die Rückmeldung, dass die Wege durch die Quadrate zu umständlich seien. Dabei gibt es an mehreren Stellen legale Möglichkeiten zur Querung der Planken und der Breiten Straße:

  • Zwischen O2/O3
  • Zwischen P2/P3
  • Zwischen U1/T1
  • Zwischen K1/I1

Weitere geplante Aktionen

Auch nach Abschluss der Aktion „Rücksichtsvolles Miteinander in der Fußgängerzone“ wird der städtische Ordnungsdienst weiterhin die Sicherheit von Fußgängern in der Fußgängerzone im Blick behalten und Verstöße entsprechend ahnden. In den kommenden Wochen wird die Stadt außerdem wieder gemeinsam mit der Polizei Kontrollaktionen im Zusammenhang mit der Poserszene durchführen.

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