Sicherheit & Ordnung -

Cannabiskontrollen für den Jugendschutz

Zum 1. März 2024 wurden sowohl der Besitz als auch der Konsum von Cannabisprodukten in strengen Grenzen liberalisiert. Gleichzeitig betonte der Gesetzgeber den Jugendschutz. Im Konsumcannabisgesetz wurden Örtlichkeiten und Bereiche definiert, an denen der Konsum untersagt ist. So ist der Konsum bspw. im Umfeld von Minderjährigen oder ganz allgemein auf Spielplätzen oder Schulhöfen sowie tagsüber in der Fußgängerzone verboten. Die Mannheimer Innenstadt unterliegt gerade tagsüber fast gänzlich dem Konsumverbot nach § 5 Konsumcannabisgesetz. Die Vorschriften des Konsumcannabisgesetzes zu überwachen, ist die Aufgabe von Polizei und Ordnungsbehörden der Kommunen.

Gemeinsame Kontrollen von Ordnungsdienst und Landespolizei

Das Polizeirevier Mannheim-Innenstadt führte am Donnerstagnachmittag und -abend, in der Zeit zwischen 15 und 21 Uhr in den Mannheimer Innenstadtquadraten ganzheitliche Schwerpunktkontrollen im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz durch. Die Kontrollen dienten dem Jugendschutz und sollen das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung stärken.

Unterstützt wurden die Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers Mannheim-Innenstadt bei den Kontrollen durch vier Mitarbeitende des Besonderen Ordnungsdienstes (BOD) der Stadt Mannheim.
Bei den Kontrollen agierten die Einsatzkräfte überwiegend in zivil.

Neun Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz festgestellt

Im Ergebnis stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten sowie Mitarbeitenden des BOD insgesamt neun Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz an Spielplätzen, Schulen und Kindertagesstätten sowie in der Mannheimer Fußgängerzone fest. Hierbei wurde in drei Fällen vor Minderjährigen konsumiert. Darüber hinaus wurde ein Cannabis-Dealer auf frischer Tat festgenommen und ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wegen des unerlaubten Besitzes von Kokain zur Anzeige gebracht.

Sobald die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind, werden die Ordnungswidrigkeiten-Sachverhalte der Bußgeldstelle Mannheim vorgelegt. Im Zusammenhang mit den angezeigten Verstößen drohen empfindliche Strafen, so werden regelmäßig Bußgelder von 300 bis 1.000 Euro fällig. Die Straftaten werden zur weiteren Entscheidung an die Staatsanwaltschaft Mannheim übersandt.

„Der Kinder- und Jugendschutz ist uns wichtig und die Mannheimer Innenstadt darf auch mit Blick auf das Cannabiskonsumverbot kein rechtsfreier Raum sein. Wir setzen unsere zivilen Kontrollen verstärkt über den Sommer fort. Jeder und jede muss damit rechnen erwischt zu werden,“ sagte Revierleiter Timon Kuntz am Rande der Kontrollen in Mannheim.

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