Sicherheit & Ordnung -

ASP: Weitere Maßnahmen ergriffen

Trotz aller Bemühungen, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Region einzudämmen, wurden im Mannheimer Stadtgebiet mittlerweile elf positive Fälle festgestellt. Diese wurden alle im Bereich nördlich der A6 gefunden und hängen mit dem Seuchengeschehen im benachbarten Hessen zusammen. Zur weiteren Bekämpfung der ASP wird das Monitoring in Baden-Württemberg nochmals intensiviert. Alle erlegten Wildschweine in den bestehenden ASP-Restriktionszonen sowie in den bereits ausgewiesenen Gebieten müssen weiterhin konsequent untersucht werden. Auch die Aufwandsentschädigung für Jäger wurde erhöht. Für die Mannheimer Bevölkerung ergeben sich keine zusätzlichen Auswirkungen.

Die Unteren Verwaltungsbehörden konnten eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für in der Sperrzone II erlegte Wildschweine von 50 auf 100 Euro durchsetzen. Damit sollen Jäger für den zusätzlichen Aufwand der Probeentnahme sowie die aktuell schwierige Schwarzwild-Vermarktung entschädigt werden. Die Anpassung gilt rückwirkend zum 1. März 2025. Nachzahlungen werden zeitnah veranlasst.
Sobald es hier eine neuerliche Änderung gibt, wird es das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) mitteilen.

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