Ehrenamtliche Bewährungshilfe

Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) nimmt seit 01.01.2017 die Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs wahr. Die neu gegründete Landesanstalt hat die Tätigkeitsfelder übernommen, die zuvor von der NEUSTART gemeinnützige GmbH betreut wurden. Sie hat ihren Sitz in Stuttgart. Es bestehen landesweit neun örtliche Einrichtungen sowie weitere Außenstellen und Sprechstellen, so dass eine wohnortnahe Klientenbetreuung gewährleistet ist.

Aufgabe der Bewährungshilfe

Setzt das Gericht bereits bei Verurteilung eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aus oder wird der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt, kann der Verurteilte für die Dauer der Bewährungszeit einem Bewährungshelfer unterstellt werden. Dieser hat sowohl unterstützende als auch kontrollierende Aufgaben.

Hauptziel der Arbeit ist es, dass der Klient keine neuen Straftaten begeht und dabei unterstützt wird, Lösungswege für seine sozialen und/ oder wirtschaftlichen Probleme zu finden.

Ehrenamtliche Bewährungshilfe

Die ehrenamtliche Bewährungshilfe ist von erheblicher Bedeutung und erfährt in der BGBW besondere Wertschätzung und Respekt. Ehrenamtliche Bewährungshelfer leisten einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in unsere Gesellschaft. Damit sind sie eine wichtige Säule in der Kriminalprävention und betreiben aktiven Opferschutz.

Ehrenamtliche Bewährungshelfer werden bei der BGBW durch spezielle Schulungen vorbereitet und finden später Rückhalt bei ihrem Teamleiter, einem hauptamtlichen Bewährungshelfer mit Zusatzqualifikation. Ihre Aufgabe ist von hoher Eigenverantwortung geprägt und sie sind, wie auch die hauptamtlichen Bewährungshelfer, zur Einhaltung von Qualitätsstandards verpflichtet.

Die BGBW betraut ehrenamtliche Bewährungshelfer nur mit Fällen, die ihren Fähigkeiten und Kompetenzen entsprechen und keinen Gewissenskonflikt hervorrufen.

Ehrenamtliche Bewährungshelfer betreuen zwei bis maximal fünf Klienten parallel. Sie setzen zu Gunsten ihrer Klienten persönliche Stärken und Kenntnisse ein und schöpfen aus dem Erfahrungsschatz ihres Lebens. Sie verfügen oftmals über ein örtliches Kontaktnetzwerk und können gezielt regional vermitteln.

Sie sind unser idealer Ehrenamtskandidat, wenn Sie:

  • mindestens 21 Jahre alt sind und ein gesichertes Leben führen, das Ihnen Rückhalt gibt.
  • über genügend Zeit und Interesse verfügen, sich intensiv mit den Belangen eines Klienten auseinanderzusetzen.
  • Zuversicht darauf setzen, dass jede Person sich ändern und positiv entwickeln kann.
  • Probleme des Klienten umsichtig und lösungsorientiert angehen.
  • Interesse und Toleranz für die Überzeugungen anderer Menschen mitbringen.
  • Ihr Ehrenamt mit realistischem Enthusiasmus ausüben und sich dessen bewusst sind, dass Veränderungen Zeit benötigen.

Dauerhaft

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
  • Barrierefrei
  • ÖPNV-Anbindung
Tätigkeitsbereiche
Arbeiten mit Flüchtlingen, Arbeiten mit Frauen, Arbeiten mit Migranten/innen, Arbeiten mit Kindern / Jugendlichen, Betreuung
Stadtteile
Mannheim, Außerhalb Mannheims
Erforderliche Sprachkenntnisse
gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Institution bietet
Aufwandsentschädigung / Kostenerstattung, Einarbeitung und Anleitung durch Fachkräfte, Kostenlose Fortbildung, Supervision, Tätigkeitsnachweis