Ehrenamtliche Bewährungshilfe
Ehrenamtliche Bewährungshilfe bei der BGBW
Die ehrenamtliche Bewährungshilfe ist von erheblicher Bedeutung und erfährt innerhalb der BGBW besondere Wertschätzung und Respekt. Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen leisten einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in unsere Gesellschaft. Damit sind sie eine wichtige Säule in der Kriminalprävention und betreiben aktiven Opferschutz.
Setzt das Gericht bereits bei Verurteilung eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aus oder wird der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt, kann die oder der Verurteilte für die Dauer der Bewährungszeit der Bewährungshilfe unterstellt werden.
Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen werden durch spezielle Schulungen auf die Betreuung von Klient*innen vorbereitet und finden im laufenden Betreuungsprozess Rückhalt bei einer hauptamtlichen Teamleitung. Sie betreuen eigenverantwortlich zwei bis maximal fünf Klient*innen parallel und haben sowohl unterstützende als auch kontrollierende Aufgaben.
Hauptziel der Betreuung während der Bewährungszeit ist die Erfüllung und Einhaltung der vom Gericht angeordneten Auflagen und Weisungen und dass Klient*innen keine neuen Straftaten begehen.
Zusätzlich unterstützen ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen Klient*innen dabei, Lösungswege für deren soziale und/oder wirtschaftliche Probleme zu finden. Sie setzen zu Gunsten ihrer Klient*innen persönliche Stärken und Kenntnisse ein und schöpfen aus dem Erfahrungsschatz ihres Lebens. Sie sind, wie auch unsere hauptamtlichen Mitarbeitenden, zur Einhaltung von Qualitätsstandards verpflichtet.
Bei monatlichen Teamabenden können ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen ihre Fälle besprechen und sich sowohl mit ihrer hauptamtlichen Teamleitung als auch mit weiteren ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen austauschen und beraten.
Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 35€ pro betreuter Person.
Sie sind unsere ideale Ehrenamtskandidatin/unser idealer Ehrenamtskandidat, wenn Sie:
- mindestens 21 Jahre alt sind und ein gesichertes Leben führen, das Ihnen Rückhalt gibt.
- über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen
- über genügend Zeit und Interesse verfügen, sich intensiv mit den Belangen einer Klientin oder eines Klienten auseinanderzusetzen.
- über gute PC-Kenntnisse verfügen.
- Zuversicht haben, dass jede Person sich ändern und positiv entwickeln kann.
- Probleme der Klientin oder des Klienten umsichtig und lösungsorientiert angehen.
- Interesse und Toleranz für die Überzeugungen anderer Menschen mitbringen.
- Ihr Ehrenamt mit realistischem Enthusiasmus ausüben und sich dessen bewusst sind, dass Veränderungen Zeit benötigen.
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Dauerhaft