Ehrenamtliche Bewährungshilfe

Ehrenamtliche Bewährungshilfe bei der BGBW

Die ehrenamtliche Bewährungshilfe ist von erheblicher Bedeutung und erfährt innerhalb der BGBW besondere Wertschätzung und Respekt. Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen leisten einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in unsere Gesellschaft. Damit sind sie eine wichtige Säule in der Kriminalprävention und betreiben aktiven Opferschutz.

Setzt das Gericht bereits bei Verurteilung eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aus oder wird der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt, kann die oder der Verurteilte für die Dauer der Bewährungszeit der Bewährungshilfe unterstellt werden. 

Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen werden durch spezielle Schulungen auf die Betreuung von Klient*innen vorbereitet und finden im laufenden Betreuungsprozess Rückhalt bei einer hauptamtlichen Teamleitung. Sie betreuen eigenverantwortlich zwei bis maximal fünf Klient*innen parallel und haben sowohl unterstützende als auch kontrollierende Aufgaben. 

Hauptziel der Betreuung während der Bewährungszeit ist die Erfüllung und Einhaltung der vom Gericht angeordneten Auflagen und Weisungen und dass Klient*innen keine neuen Straftaten begehen. 

Zusätzlich unterstützen ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen Klient*innen dabei, Lösungswege für deren soziale und/oder wirtschaftliche Probleme zu finden. Sie setzen zu Gunsten ihrer Klient*innen persönliche Stärken und Kenntnisse ein und schöpfen aus dem Erfahrungsschatz ihres Lebens. Sie sind, wie auch unsere hauptamtlichen Mitarbeitenden, zur Einhaltung von Qualitätsstandards verpflichtet.

Bei monatlichen Teamabenden können ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen ihre Fälle besprechen und sich sowohl mit ihrer hauptamtlichen Teamleitung als auch mit weiteren ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen austauschen und beraten. 

Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 35€ pro betreuter Person. 

Sie sind unsere ideale Ehrenamtskandidatin/unser idealer Ehrenamtskandidat, wenn Sie:

Dauerhaft

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
  • Barrierefrei
  • ÖPNV-Anbindung
Tätigkeitsbereiche
Beratung, Betreuung, Büro-, Verwaltungstätigkeit, EDV, Arbeiten mit straffällig gewordenen Menschen
Stadtteile
Außerhalb Mannheims, Mannheim
Benötigte Qualifikationen
Eintragsfreies Führungszeugnis (kann mit unserer Bescheinigung kostenfrei beantragt werden), Mindestens 21 Jahre alt
Erforderliche Sprachkenntnisse
gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Institution bietet
Aufwandsentschädigung / Kostenerstattung, Einarbeitung und Anleitung durch Fachkräfte, Kostenlose Fortbildung, Supervision, Tätigkeitsnachweis