Flüchtlingsfonds der Stadt Mannheim
Die Stadt Mannheim stellt zur Förderung des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe jährliche Mittel in Höhe von 150.000 € in einem neugeschaffenen Fonds bereit, um die außergewöhnliche Arbeit der ehrenamtlichen Helfer zu unterstützen.
Im Einzelnen werden folgende Ziele angestrebt:
- Die Unterstützung des gesellschaftlichen Miteinanders und der sozialen Strukturen insbesondere in den Stadtteilen, in denen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes errichtet wurden.
- Schaffung von Begegnungs- und Informationsmöglichkeiten, Schulungen sowie sonstigen Zusammenkünften, die dem gegenseitigen Kennenlernen dienen.
- Maßnahmen die zur Erhöhung der interkulturellen Kompetenz aller Beteiligten beitragen.
- Schulungsmaßnahmen von ehrenamtlichen Helfern zu bürgerschaftlichem Engagement in der Flüchtlingshilfe.
- Unterstützung von Tagesstrukturangeboten für Flüchtlinge.
- Unterstützung von Angeboten, die das Demokratieverständnis fördern.
Fördervoraussetzungen:
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch den Flüchtlingsfonds.
- Bei Antragstellern*innen, die keine Gemeinnützigkeit besitzen, sind entsprechende Auflagen der bewilligenden Stelle zu akzeptieren (z.B. detaillierter Nachweis über die Verwendung der Mittel im Sinne der Gemeinnützigkeit).
- Vom Antragsteller*in wird erwartet, dass sorgfältig geprüft wurde, ob die beantragten Mittel aus Pflichtleistungen oder aus vorrangigen Bundes- oder Landesleistungen finanziert werden können.
- Es werden keine hauptamtlichen Personalstellen, auch nicht in Teilen, gefördert.
- Projektbewilligungszeitraum ist jeweils das Kalenderjahr (= Haushaltsjahr)
- Die Höhe des Flüchtlingsfonds beträgt 150.000 €. Da beabsichtigt ist möglichst viele Projekte zu fördern, ist die Höchstsumme der Förderung aufgrund der beschränkten Mittel zunächst auf 5.000 € je Projekt begrenzt.
Antragstellung:
1. Antragsfrist in 2019: Freitag, 15.02.2019.
2. Antragsfrist in 2019: Freitag, 12.07.2019.
Die Zusendung des Originalantrages per Post an die untenstehende Adresse ist für eine Entscheidung erforderlich, Stichtag ist der Eingang des elektronischen Antrags per E-Mail.
Es können ab sofort Anträge gestellt werden.
(Im Acrobat Reader ausfüll- und speicherbar)
Fachbereich Arbeit und Soziales
Abt. 50.7 – Hilfen für Flüchtlinge
K1, 7-13
68159 Mannheim