In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten besteht für Hauseigentümer die Möglichkeit, Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung steuerlich gelten zu machen (§§ 7h, 10f, 11a EStG) . Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Arbeiten auf der Grundlage einer detaillierten Kostenaufstellung mit der Stadt ein Modernisierungsvertrag abgeschlossen wird, in dem die geplanten Maßnahmen aufgeführt sind. Durch die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen müssen bauliche Missstände und Mängel behoben werden. Daher können bloße Instandhaltungsmaßnahmen nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Pressemitteilung zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, 25.11.2022
Wir begrüßen die breite Forderung nach einer einzelfallunabhängigen und bundeseinheitlichen Frauenhaus-Finanzierung und erwarten eine entsprechende Reaktion der Bundesregierung.
Neben dem von bff und Paritätischem Gesamtverband veröffentlichten „Eckpunktepapier zur Finanzierung der Hilfestrukturen für von Gewalt betroffene Frauen und ihren Kindern“ hat nun auch der Deutsche Verein Empfehlungen zur finanziellen „Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder“ veröffentlicht. Darin wird deutlich, was die Autonomen Frauenhäuser aufgrund ihrer jahrzehntelangen praktischen Erfahrung seit Jahren fordern:
Der Gesetzgeber ist zum Handeln aufgefordert, um seinen internationalen Verpflichtungen u.a. durch die Istanbul Konvention nachzukommen
Eine Frauenhaus-Finanzierung auf Grundlage von Sozialleistungsgesetzen führt für spezifische gewaltbetroffene Frauengruppen zu Zugangshürden und verhindert deren Aufnahme in ein Frauenhaus
Nur durch eine grundsätzlich infrastruktursichere Förderung von Frauenhäusern kann die notwendige Anonymität der im Frauenhaus Schutzsuchenden Frauen und ihrer Kinder gewährleistet werden
Keine der bisher kursierenden gesetzlichen Regelungsorte sind für eine Frauenhaus-Finanzierung geeignet, daher braucht es eine Regelung auf Bundesebene außerhalb der Sozialgesetzbücher
Es dürfen keine Eigenmittel der Frauenhäuser zur Finanzierung der Hilfestrukturen herangezogen werden
Wir erwarten, dass der Runde Tisch aus Bund, Ländern und Kommunen in dieser Legislaturperiode auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen des Deutschen Vereins konkrete Ergebnisse ausarbeitet.
Es gilt nach wie vor: Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Daher braucht es jetzt endlich den politischen Willen, Frauenhäuser bedarfsgerecht und losgelöst vom Einzelfall zu finanzieren.
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