Kinderarbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Bei der Beschäftigung Jugendlicher sind weitreichende Bestimmungen zum Schutze ihrer Gesundheit und ihrer ungestörten Entwicklung zu beachten. Die Arbeitszeit ist für Jugendliche auf acht Stunden am Tag und fünf Tage in der Woche begrenzt. Die Gewerbeaufsicht überwacht, ob die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehalten werden. Sie gibt auch Auskunft zu Fragen über die Arbeitsschutzvorschriften.
Mannheim – Stadt zwischen Urbanität und Natur Die Stadt Mannheim ist geprägt von einem engen Nebeneinander hochverdichteter, urbaner Räume und wertvoller Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Besonders bedeutend sind die Auenlandschaften entlang von Rhein und Neckar sowie die Sanddünen im Käfertaler Wald und im Dossenwald. Auch diese Auen und die naturnahen Wälder beherbergen bemerkenswerte Naturschätze.