Für das Anbieten und Bewerben von Wohnraum an wechselnde Nutzer zum Zwecke des nicht auf Dauer angelegten Gebrauchs (Fremdenbeherbergung) gilt in Mannheim eine Registrierungspflicht, welche die Zuteilung einer Registrierungsnummer vorsieht. Hierdurch erhält die Stadt Mannheim Anhaltspunkte zur Überprüfung, ob die Vorschriften der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) eingehalten werden.
Der Registrierungspflicht unterfällt dabei jeder Wohnraum (genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Vorhaben), der zum Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten und beworben wird. Das bedeutet, Wohnraum, der für diese Zwecke vermietet bzw. genutzt wird, muss – unabhängig von der Dauer oder dem flächenmäßigen Anteil (z. B. unter 10 Wochen pro Kalenderjahr und weniger als 50% der Wohnfläche oder Einzelzimmer mit Badmitbenutzung) – bei der Stadt Mannheim vorab registriert werden.
Die Stadt Mannheim sieht das Zweckentfremdungsverbot als wichtiges Instrument, um gegen die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken vorgehen zu können.
Als Zweckentfremdung gilt grundsätzlich jede überwiegende Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken.
Visionär und weltweit einzigartig: Zur Bundesgartenschau 1975 wurde im Mannheimer Herzogenriedpark die Multihalle erbaut. Entworfen wurde der außergewöhnliche Bau vom Mannheimer Architekten Carlfried Mutschler. Der Pritzker-Preisträger Frei Otto schuf eine Dachkonstruktion, die die Halle zum architektonischen Meisterwerk macht.
Die größte freitragende Holzgitterschalenkonstruktion der Welt steht seit 1998 unter Denkmalschutz und erwacht nun zu neuem Leben. Das architektonische Meisterwerk wird umfassend saniert.
Im Sinne des Frei Otto’schen Denkens wird die Multihalle zu einem vielseitig nutzbaren Raum der Möglichkeiten – als Symbol einer zukunftsorientierten Mannheimer Stadtentwicklung.