Anzeigepflichten bei der Gewerbebehörde: Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle, Betriebsverlegung, Wechsel des Gewerbegegenstandes oder seine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, Aufgabe des Betriebs.
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Die Entwicklung und Förderung des Mannheimer Sportes in allen Bereichen für den organisierten Sport und für die vereinsungebundene Bevölkerung, Förderung nachhaltiger Projekte im Sinne der Agenda 21 sowie Bereitstellung von Sportstätten und freien Bewegungsräumen sind wesentliche Aufgaben einer modernen Sportverwaltung.