Die Stadt Mannheim hilft auch alleinstehenden und wohnungslosen Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (zum Beispiel Suchterkrankung, Arbeitslosigkeit, Verlust des Lebenspartners, Haftstrafen, Überschuldung, psychische Erkrankungen usw.). Bezüglich Vermietung/Vermittlung von Wohnraum wenden Sie sich bitte an die in Mannheim aktiven Wohnungsbaugesellschaften bzw. an Privatanbieter.
Die Betreuungsbehörde ist Ansprechpartner*in für alle Themen rund um die rechtliche Betreuung. Im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) findet sich die Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit der Betreuungsbehörde.
Der Wohnberechtigungsschein nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz ist die Voraussetzung für die Anmietung einer Sozialwohnung. Er ist nur für Wohnungen in Baden-Württemberg gültig.
Die Nutzung der eingetragenen Veranstaltungen erfolgt über verschiedene Anwendungen innerhalb des Auftritts. Der Kalender kann als solcher aufgerufen werden und der Anwender kann sich über
Zu schade für Sperrmüll & Co? – Dann besuchen Sie den Online-Markt des Stadtraumservice Mannheim. Hier bekommt gut erhaltenes Gebrauchtes eine zweite Chance. Entdecken Sie die Möglichkeiten.