Unsere Demokratie steht vor großen Herausforderungen – viele Menschen verlieren das Vertrauen in öffentliche Institutionen. Gleichzeitig wächst der Druck, unsere Städte nachhaltiger zu gestalten und neue Wege für eine lebenswerte Zukunft zu finden.
Hier setzt das Projekt GreenDEMO an. Ziel ist es, Städte dabei zu unterstützen, grüne und gerechte Veränderungen wirksam und demokratisch umzusetzen. Denn besonders die Stadtverwaltungen spielen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung im Alltag der Bürgerinnen und Bürger Wirklichkeit werden zu lassen.
Träger der Flächennutzungsplanung ist der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim, ein Zusammenschluss von 18 Städten und Gemeinden im baden-württembergischen Kerngebiet der Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans wurde im Juli 2020 mit der Bekanntmachung des aktuell wirksamen Flächennutzungsplanes abgeschlossen.
Anspruchsberechtigt ist gemäß § 74 SGB XII derjenige, der verpflichtet ist, die erforderlichen Bestattungskosten zu tragen und dem das Tragen der Kosten nicht zugemutet werden kann.
Dies können im Einzelnen sein (nicht abschließend): • mögliche vertraglich Verpflichtete • Erben • Unterhaltspflichtige • Bestattungspflichtige nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften
Der Nachlass ist mit seinem vollen Wert für die Bestattungskosten vorrangig einzusetzen. Ebenso Leistungen, die aus Anlass des Todes erbracht werden, wie z. B. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, Bestattungsgeld, Beihilfe in Todesfällen, Auszahlungen aus einer Sterbegeldversicherung oder ein möglicher Schadenersatzanspruch bei einer schuldhaften Tötung (z.B. bei einem Verkehrsunfall, Arbeitsunfall etc.).
Sind die Bestattungskosten weiterhin nicht gedeckt, richtet sich die Zumutbarkeit der Kostentragung nach den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen der/des Verpflichteten.