Erwecke unsere Gärten verschiedenster Einrichtungen zum Leben und pflanze gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen Tomaten, Kräuter, Salat und mehr in unseren Hochbeeten.
Die Gewerbesteuer ist im Sinne des § 3 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) eine Realsteuer und erfasst den Gewerbebetrieb unabhängig von der Rechtsform als Steuergegenstand. Zu den Gewerbebetrieben zählen alle gewerblichen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.
Hebeberechtigt ist jeweils die Gemeinde, in der eine Betriebsstätte (§ 12 AO) unterhalten wird (§ 4 Gewerbesteuergesetz (GewStG)).