Mit den nachfolgenden Informationen wollen wir es Ihnen so einfach wie möglich machen, die bürokratischen Hürden hinter sich zu bringen und beraten Sie gerne auch im persönlichen Gespräch.
Fahrräder, die an Fahrradbügel angeschlossen und nicht mehr genutzt werden, blockieren dauerhaft wertvolle Abstellmöglichkeiten im knappen öffentlichen Raum. Diese Fahrradbügel stehen dann nicht mehr denjenigen zur Verfügung, die ihr Rad tatsächlich nutzen.
Notgedrungen werden die Räder an Geländern, Laternenmasten oder an Baumschutzringen abgestellt. Dabei werden Blindenleitsysteme und Gehwege zugestellt. Dies schränkt Personen ein, die zu Fuß gehen, die mit Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator unterwegs sind.