Die Vergnügungssteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlagen sind die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Mannheim vom 28.11.2006 i. d. jeweils geltenden Fassung. Besteuert werden die in der Gemeinde veranstalteten Vergnügungen.
Im Mannheimer Norden gelegen bietet der Luzenberg idyllisches Wohnen an einem Seitenarm des Altrhein. Das Wohngebiet ist umrahmt von Wasser und Grünflächen und liegt dennoch nah an Arbeitsplätzen in großen Fabriken.