Grundlage der systematischen Altlastenbearbeitung bildet eine flächendeckende historische Erhebung, die zwischen 1993 und 1996 durchgeführt wurde. Die Ergebnisse der Erhebung werden seither bei der Stadt Mannheim im Wesentlichen unter den Aspekten Umweltvorsorge und Bauleitplanung berücksichtigt. Die Erhebung stellt ein wichtiges Instrumentarium dar, um „Überraschungsaltlasten" und die damit verbundenen Konsequenzen wie Haftung, Baustillstand, Sanierungs- oder Entsorgungskosten schon im Vorfeld von Baumaßnahmen abzuschätzen, zu minimieren oder zu vermeiden.
Dem Boden wurde lange Zeit keine besondere Aufmerksamkeit zuteil. Dies lag wohl daran, dass die Verschmutzung des Bodens nicht so schnell sichtbar wird wie die von Wasser oder Luft und dementsprechend von der Öffentlichkeit nicht in gleichem Maße wahrgenommen wurde.
Die Untere Bodenschutzbehörde sorgt für die Umsetzung der gesetzlichen Regelwerke zum Bodenschutz.
Wichtige Schwerpunktthemen der Bodenschutzbehörde:
Wer einen Grundwasserbrunnen errichten will, muss zunächst eine wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchführen. Eine Ausnahme bilden Brunnen, die für die Gartenbewässerung bestimmt sind. Hier muss lediglich die Niederbringung der Bohrung wasserrechtlich genehmigt werden.
Zur Bestimmung der Brunnentiefe benötigen Sie Kenntnisse über die Schwankungen des Grundwasserspiegels im Bereich des geplanten Brunnens. Maßgeblich ist dafür der niedrigste Grundwasserstand. Der Grundwasserstand kann bei Frau Schölch-Ighodaro erfragt werden.
Der Fachbereich Klima, Natur, Umwelt wird bei unerlaubten Abfallablagerungen tätig. Wegen Abfallablagerungen im öffentlichen Raum wenden Sie sich an die zentrale Behördennummer 115.
Sollten Sie eine größere Ansammlung von Abfällen auf privaten Grundstücken entdecken, dann teilen Sie uns bitte den Standort (Straße und Haus-Nr.) sowie die Art und Menge der Abfälle mit. Bitte nennen Sie auch Ihren Namen und Ihre Rufnummer für Rückfragen.
Im Arbeitsschutz erteilt die Gewerbeaufsicht Erlaubnisse und Genehmigungen, überwacht die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, erlässt verpflichtende Bescheide, verhängt Bußgelder. In allen Verwaltungsverfahren nimmt sie Stellung zu arbeitsschutz-relevanten Themen. Die Gewerbeaufsicht unterstützt und berät Arbeitgeber und Betriebsrat bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und überprüft Betriebe im Hinblick auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.
Berufsbedingte Erkrankungen sind ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor. Ursachen sind die physischen und psychischen Belastungen, denen Menschen bei der Arbeit ausgesetzt sind. Hierzu gehören allergieauslösende Stoffe, ergonomische Missstände, schlechte Sichtverhältnisse, schlechte Luft und vieles mehr.
In nahezu allen Bereichen der Wirtschaft werden Chemieprodukte verwendet. Nicht nur von diesen Produkten, sondern auch von manchen Baustoffen wie Asbest können Gefahren ausgehen.
Viele Chemikalien und Chemieprodukte können die Gesundheit gefährden, etwa beim Einatmen oder beim Hautkontakt. Schädigungen können sofort oder erst nach Jahren auftreten. Die Gewerbeaufsicht berät und überwacht Hersteller, Importeure und Anwender beim Umgang mit risikobehafteten Stoffen einschließlich ihrer richtigen Kennzeichnung.
Schon früh stellte sich heraus, dass von bestimmten Anlagentypen besondere Gefahren für Beschäftigte und Dritte ausgehen können. Explodierte Dampfkessel, Brände in Chemieanlagen und Lagerbereichen, Abstürze von Aufzügen und ähnlich verheerende Unfälle haben dazu geführt, dass Vorschriften für die Errichtung, die Montage und den Betrieb sogenannter überwachungsbedürftiger Anlagen erlassen wurden.