Sind Sie über 25 Jahre und und kommen zum ersten Mal ins Jobcenter Mannheim, dann werden Sie in der Mannheimer Erstantragstelle (MEAS) beraten. Wir bieten Ihnen:
Ganztagsschulen bieten mehr Zeit für Bildung und fördern die Persönlichkeitsentwicklung sowie die Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Kinder profitieren neben Unterricht und individueller Förderung von vielfältigen weiteren Angeboten, die je nach Profil der Schule neben den Regelangeboten weitere Schwerpunkte in den Bereichen Sport, Kunst, Kultur, Natur, Musik oder Soziales Lernen beinhalten.
dem für die Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz den tatsächlichen, kopfanteiligen Kosten der Unterkunft und Heizung.
Darüber hinaus gibt es bestimmte Aufschläge.
Diesem Bedarf wird vorhandenes Einkommen bzw. einzusetzendes Vermögen gegenübergestellt.
Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen
Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII.
Wir beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (beginnend ab Vollendung des 65. Lebensjahres) erreicht haben
oder
das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Wenn erforderlich, erstellt der zuständige Träger der Rentenversicherung ein Gutachten, ob auf Dauer die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung vorliegen. Eine Unterhaltsprüfung findet grundsätzlich nicht statt.
Der Abfallkalender bietet einen Überblick über die Abholtermine für Rest- und Biomüll, für Papier und Wertstoffe, Grünabfälle und Weihnachtsbäume. Der Stadtraumservice Mannheim stellt ab Anfang 2024 auf den digitalen Abfallkalender per App oder online um.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Wir übernehmen die Kosten zur Weiterführung Ihres Haushalts, wenn - Sie bisher die leitende und ordnende Funktion im Haushalt innehatten, - Sie vorübergehend dazu nicht mehr in der Lage sind (zum Beispiel bei einem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt), - keine anderen Haushaltangehörigen den Haushalt für Sie führen können - und keine Ansprüche (zum Beispiel bei der Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung).