Die Stadt Mannheim entwickelt neue Unterbringungsstandorte, um den Bedarf an Wohnraum für schutzbedürftige Menschen zuverlässig zu decken. Grundlage ist die kommunale Aufgabe, ausreichende Kapazitäten für Geflüchtete, Schutzsuchende und wohnungslose Menschen bereitzustellen. Da Zuweisungen und Bedarfe kaum langfristig planbar sind, muss die Stadt flexibel und zügig reagieren.
Der Fachbereich Unterbringung, Förderung und Betreuung Schutzbedürftiger bündelt zentrale Aufgaben der Stadt Mannheim im Bereich der sozialen Unterbringung und Unterstützung von Menschen in besonderen Lebenslagen. Ziel ist es, Schutzbedürftige schnell, flexibel und bedarfsgerecht zu versorgen, sei es durch Wohnraum, Beratung oder Leistungen zum Lebensunterhalt.
BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Auszubildende, die die notwendigen Kosten ihres Lebensunterhaltes oder ihrer Ausbildung nicht selbst finanzieren können, haben Anspruch auf BAföG. Jeder Auszubildende kann monatlich zusätzlich 538,00 € dazuverdienen. Die Ausbildungsförderung wird nicht gekürzt.
Auftsiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Für ihre berufliche Aufstiegsfortbildung können Maßnahmeteilnehmer "Aufstiegs-BAföG" beantragen.