Bereits 1888 beliefert Wilhelm Müller die Mannheimer mit Heil- und Tafelwasser
Bereits seit 1888 versorgt das Traditionsunternehmen Mannheims Bevölkerung mit Trinkbarem. Damals ist der Drogist Wilhelm Müller mit einem Getränkehandel für Heil- und Tafelwasser gestartet. Ausgeliefert wurde übrigens per Fahrrad, Hand- oder Pferdewagen, auch damals gewiss schon eine Bereicherung des Stadtbildes. 1935 dann nahm die zweite Müller-Generation die Softdrinks von Coca-Cola mit ins Programm.
Der BeO-Tag (Berufsinformationstag) fand dieses Jahr am Donnerstag, den 2. Oktober am Ursulinen Gymnasium Mannheim statt. Den Schülern wurde mit der Veranstaltung wieder eine tollte Gelegenheit geboten sich über den weiteren Werdegang nach der Schullaufbahn zu informieren und damit die Berufswahl zu erleichtern.
Die ehemaligen „Benzbaracken“ werden auch heute noch häufig mit dem Stadtteil Waldhof-Ost in Verbindung gebracht. Doch im Rahmen von städtischen, baulichen Sanierungsmaßnahmen, sozialen Angeboten im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit, der Verortung des Gemeinwesensarbeiters und durch verschiedene Förderprogramme entwickelte sich Waldhof-Ost zu einem Gebiet mit einem sich positiv veränderndem Lebensraum.
Eine „Landeserstaufnahmeeinrichtung“ (LEA) ist die erste Station eines nach Deutschland kommenden Asylsuchenden. Nach der Ankunft sind nach dem Asylverfahrensgesetz mehrere Verfahrensschritte (Registrierung, erkennungsdienstliche Behandlung, Gesundheitsuntersuchung, Asylantragstellung und Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)) vorgesehen.
Mit BüMA bzw. Ankunftsnachweis in Aufnahmeeinrichtung:
Mit der BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) besteht eine Residenzpflicht, die auf den Bezirk der zuständigen Aufnahmeeinrichtung beschränkt ist. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind beim RP Karlsruhe zu stellen.
Die BüMA wurde mittlerweile durch den Ankunftsnachweis ersetzt.
Mit Aufenthaltsgestattung nach Asylantragstellung:
Laut Gesetz müssen alle Asylbewerber während der ersten sechs Monate in Deutschland, in Aufnahmeeinrichtungen bleiben. Dort wird ihnen der "notwendige Bedarf" in Form von Unterkunft, Kleidung und Gemeinschaftsverpflegung gestellt.
Zusätzlich bekommen Flüchtlinge ein sogenanntes Taschengeld in bar ausgezahlt, für eine volljährige Einzelperson sind das 143 Euro im Monat (siehe § 3 AsylbLG).