Der Landesfamilienpass ist eine Leistung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg. Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 21-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
Führungen, Exkursionen und Workshops zur Tier- und Pflanzenwelt Mannheims Natur ganz nah erleben, das können Naturbegeisterte beim Tag der Artenvielfalt. Verschiedenste Akteure bieten viele interessante Aktionen rund um das Thema Natur an: Bei spannenden Führungen, Exkursionen und Workshops wird die Tier- und Pflanzenwelt Mannheims entdeckt. Auch für Kinder gibt es tolle Angebote, bei denen sie die Natur spielerisch erforschen können.
Eine sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten oder eine Aufforderung zu einer unerwünschten sexuellen Handlung auftritt. Ziel ist es, die Würde der belästigten Person zu verletzen. Maßgeblich ist hier das subjektive Empfinden der belästigten Person. Es wird seitens der Täter*innen eine Atmosphäre aus Einschüchterungen, Anfeindungen oder Beleidigungen geschaffen, was den Opfern die Gegenwehr erschwert.
Es gibt verschiedene Formen und Abstufungen sexualisierter Gewalt. Hier wird zwischen der psychsichen Ebene, der physischen Ebene, der verbalen Ebene und der non-verbalen Ebene unterschieden.
Betroffene können sich an diverse Beratungsstellen wenden.