Die Vergnügungssteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlagen sind die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Mannheim vom 28.11.2006 i. d. jeweils geltenden Fassung. Besteuert werden die in der Gemeinde veranstalteten Vergnügungen.
Die Abteilung Polizei- und Verkehrsbehörde, Veranstaltungsmanagement bietet mit der Straßenverkehrsbehörde viele Dienstleistungen rund um die Themen Verkehrssicherheit, Vermeidung bzw. Reduzierung von Verkehrsunfällen, Leichtigkeit des Verkehrs und Parkraummanagement.