Ob Entwicklung von Schülerzahlen, Übergänge von Grund- auf weiterführende Schulen oder erreichte Schulabschlüsse: Über all das informiert die amtliche Schulstatistik Mannheim des Fachbereiches Bildung.
BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Auszubildende, die die notwendigen Kosten ihres Lebensunterhaltes oder ihrer Ausbildung nicht selbst finanzieren können, haben Anspruch auf BAföG. Jeder Auszubildende kann monatlich zusätzlich 538,00 € dazuverdienen. Die Ausbildungsförderung wird nicht gekürzt.
Auftsiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Für ihre berufliche Aufstiegsfortbildung können Maßnahmeteilnehmer "Aufstiegs-BAföG" beantragen.