Wer eine Gaststätte führen will, muss hierfür ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung ist sechs Wochen vor Betriebsaufnahme bei der Gaststättenbehörde einzureichen. Die Betriebsart und eine etwaige Außenbewirtschaftung sind anzugeben.
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer*innen (MBE) ist ein spezielles Beratungsangebot für Neuzugewanderte über 27 Jahre und steht vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach der Ankunft in Deutschland zur Verfügung.
Der Jugendmigrationsdienst unterstützt junge zugewanderte Menschen zwischen 12 und 27 Jahren durch Beratung, Bildungs- und Freizeitangebote.