Sicherheit & Ordnung -

Bilanz Kontrollaktion in der Fußgängerzone

Die Stadt Mannheim hat in den vergangenen Wochen erneut ihre Aktion „Für ein gutes Miteinander in der Fußgängerzone“ durchgeführt. Von Ende August bis Anfang Oktober kontrollierte der Ordnungsdienst dabei, ob Radfahrer, E-Scooter-Fahrer und Autofahrer die geltenden Regeln auf den Planken und in der Breiten Straße beachten.

„In dem sechswöchigen Aktionszeitraum wurden rund 380 Personen angesprochen. Das zeigt deutlich, dass es weiterhin notwendig ist, die geltenden Regeln zu vermitteln und Verstöße konsequent zu verfolgen. Die Fußgängerzone ist in erster Linie ein geschützter Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger. Insbesondere Kinder, ältere Menschen sowie Personen mit Seh- oder Mobilitätseinschränkungen sind auf sichere und freigehaltene Wege angewiesen. Unser Ziel ist es, Gefährdungen zu vermeiden und für ein rücksichtsvolles Miteinander zu sorgen“, erklärt Sicherheitsbürgermeister Dr. Volker Proffen.

Während der Aktion wurden unter anderem 190 Anzeigen gegen Radfahrer und 26 gegen E-Scooter-Fahrer erstattet. Zudem gab es eine Vielzahl an mündlichen Verwarnungen. 25 Autofahrer verstießen gegen die geltenden Lieferzeiten.

Auch wenn die meisten angesprochenen Personen verständnisvoll auf die Hinweise des Ordnungsdienstes reagierten, ließen manche Begründungen darauf schließen, dass es weiterhin Unklarheiten darüber gibt, was erlaubt ist und was nicht. So äußerte eine Person: „Wenn kein Fahrradweg eingezeichnet ist, darf ich auf dem Gehweg beziehungsweise im Fußgängerbereich Fahrrad fahren.“ Diese Annahme ist jedoch falsch. Fehlt ein Radweg, muss die Fahrbahn benutzt werden. Die Nutzung von Gehwegen oder Fußgängerzonen ist nur zulässig, wenn sie durch die Beschilderung oder ein entsprechendes Zusatzzeichen ausdrücklich freigegeben ist.

Diese Regeln gelten in der Mannheimer Fußgängerzone

  • Radfahren ist zwischen 20 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erlaubt. 
  • Das Befahren der Fußgängerzone mit E-Scootern ist zu jeder Tageszeit grundsätzlich untersagt.
  • Gehwege dürfen mit Fahrrädern oder E-Scootern nur genutzt werden, wenn dies durch eine Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist. Fußgänger haben dennoch Vorrang.
  • Lieferfahrzeuge dürfen die Planken nur zwischen 0 und 11 Uhr befahren. Die Geschwindigkeiten müssen angepasst werden.
  • Ladezonen in den angrenzenden Seitenstraßen sind dem Lieferverkehr vorbehalten und müssen freigehalten werden.
  • Blindenleitsysteme müssen jederzeit frei bleiben, damit sich Menschen mit Sehbeeinträchtigung sicher orientieren und fortbewegen können.

Zulässige Wege und Querungsmöglichkeiten nutzen

Wer mit dem Fahrrad oder E-Scooter in die Innenstadt fahren möchte, kann ganztägig und mit angemessener Geschwindigkeit die parallel zu den Planken verlaufende Kunststraße oder Fressgasse nutzen.
Die Überquerung der Planken und der Breiten Straße ist für sie in folgenden Bereichen möglich:

  • zwischen O2 und O3
  • zwischen P2 und P3
  • zwischen T1 und S1
  • zwischen I1 und H1

Die Stadt wird die gezielten Kontrollen und die Aufklärungsarbeit zu den Regeln auch künftig fortführen.

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