Der Migrationsbeirat ist als eigenständiges sachkundiges Gremium in der Geschäftsordnung des Gemeinderates verankert. Seine zwanzig Mitglieder werden vom Gemeinderat offiziell für die Dauer von fünf Jahren in ihr Amt berufen und üben dieses ehrenamtlich aus. In seiner Arbeit wird der Beirat von einer hauptamtlichen Geschäftsstelle unterstützt.
Seit dem Jahr 2010 wird der Migrationsbeirat nicht mehr gewählt, sondern vom Gemeinderat als Fachgremium für eine Dauer von fünf Jahren in sein Amt berufen. Aus allen Bewerber*innen wählt eine Kommission hierzu vorab 20 Personen in einem mehrstufigen Berufungsverfahren aus.
Der Mannheimer Migrationsbeirat existiert seit dem Jahr 2000. Seitdem haben sich seine Struktur, seine Tätigkeitsschwerpunkte sowie seine Rechte und Möglichkeiten der politischen Teilhabe stetig weiterentwickelt.
Seit 2022 gibt es eine besondere Kooperation zwischen Mannheim und seiner Partnerstadt Toulon. #keepitclean nennt sich das Projekt, das junge Menschen aus beiden Städten ins Leben gerufen haben.
Ehrenamtliche Familienpatinnen entlasten und begleiten Familien in ihrem Alltag, sind Ansprechpartnerinnen für Eltern und wichtige Bezugspersonen für Kinder.
Der Migrationsbeirat entsendet Vertreter*innen als sachkundige Einwohner*innen mit Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht in den Gemeinderat und dessen Fachausschüsse. Ein Beschlussrecht besitzen sie dort jedoch nicht (einzige Ausnahme: der beratende Integrationsausschuss) – fachliche und argumentative Kompetenzen bilden somit das Potenzial, mit dem sie sich in den gemeinderätlichen Gremien einbringen können.