Bei einem Gebäude, das nach Landesrecht ein Kulturdenkmal ist und der Einkunftserzielung dient, kann der Eigentümer für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden 4 Jahren jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten absetzen. Bei selbst genutzten Gebäuden können Aufwendungen an diesem Denkmal 10 Jahre in Höhe von jährlich 9 % wie Sonderausgaben abgezogen werden.
Sicherheit ist sowohl Voraussetzung als auch Ergebnis eines funktionierenden Zusammenlebens in einer Stadt. Dafür arbeiten mehrere städtische Fachbereiche eng mit der Polizei und anderen Organisationen zusammen:
Ziel Nr. 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen ausbauen.