Im Einwohnermelderegister wird die Religionszugehörigkeit erfasst, wenn diese für den Verwaltungsvollzug – in diesem Fall zur Ermittlung der Kirchensteuerpflicht – notwendig ist. Im standardisierten Melderegisterabzug wird zwischen den Ausprägungen evangelisch, römisch-katholisch, sonstige und keine Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft unterschieden.
Die kommunale Statistik der Privathaushalte beschreibt die Größe und Struktur von Wohnhaushalten mit eigener Haushaltsführung. Datengrundlage ist das Einwohnermelderegister, das statistische Aussagen über Privathaushalte ermöglicht.
Privathaushalte der wohnberechtigten Bevölkerung zum 31.12.2024
Gerade im medizinischen Bereich besteht ein großer Bedarf an fachbezogenen Deutschkenntnissen. Das „Café Colibri für medizinische Berufe“ heißt angehende oder bereits aktive Pflegekräfte, Apotheker*innen und Ärzt*innen willkommen.